Warum ist es verboten im Kindesalter (also ca. Im Alter von 9 bis 16 Jahren) Sex zu haben?
Warum ist es verboten wenn eh fast jeder jugendlicher unter 16 schon mehrfach Sex hatte?
11 Antworten
Um Kinder vor Übergriffen durch ältere zu schützen.
Wenn ein älterer Mensch ein Kind/ einen Jugendlichen zu Sex verführt, dann soll es bei der Strafverfolgung keine Rolle spielen, ob das Kind vordergründig einverstanden war, weil es zu einfach ist, Kinder zu manipulieren.
Deshalb ist die handlung an sich strafbar, nicht nur wenn sie ohne Einverständnis geschah. Es macht auch den nachweis einfacher.
Wie kommst du auf so nen sch..? Natürlich ist sowas verboten.
Nein eben nicht ! Es ist mega, wenn die Fähigkeit der Selbstbestimmung vorhanden ist
Zumindest in Deutschland ist das so. Ab 16 ist das dann vollkommen legal ohne die Reife Überprüfung etc
Hier ließ selber nach! Wer keine ahbung hat sollte seine Fresse halten!!!
Natürlich ist sowas verboten.
Natürlich nicht.
War es auch noch nie - seit es Deutschland gibt.
Das ist je nach Land verschieden. In der Schweiz z.b. ist jeglicher Geschlechtsverkehr unter 16 mit jemandem, der mehr als 3 Jahr älter ist, verboten...
Diese Gesetzgebung in Deutschland finde ich, ehrlich gesagt, eher fahrlässig...
Diese Gesetzgebung in Deutschland finde ich, ehrlich gesagt, eher fahrlässig...
Im europäischem Vergleich normal.
Eine 16er-Grenze findet man in Europa selten.
Gut ist allerdings die Alterstoleranzklausel. Dass 14 & 11 bis 16 & 13 nicht wie in Deutschland verboten ist, ist sinnvoller und vor allem realitätsnäher.
Und Frankreich existiert auch noch - obwohl sie bei Minderjährigen überhaupt keine Beschränkungen haben.
Wer behauptet, dass dies VERBOTEN ist?! Da bist Du völlig falsch informiert!
In Deutschland gibt es KEIN Alter, in dem Sex verboten ist - es gibt lediglich ein Verbot für den Sex zwischen Kindern auf der einen MIT Jugendlichen bzw. Erwachsenen auf der anderen Seite. Diese Grenze für den Übergang vom Kind zum Jugendlichen haben die Gesetzgeber auf den 14. Geburtstag festgelegt.
Daher dürfen beispielsweise 12- und 13-jährige straffrei miteinander Sex haben und für den Partner eines 14-jährigen gibt es nach OBEN keine Grenze - daher wäre auch die Kombination 14/84 erst einmal legal.
VERBOTEN ist lediglich Sex ZWISCHEN u14 und ab14 - also 13/14 genauso wie 13/99 - in diesem Zusammenhang gelten selbst Zungenküsse oder Petting als "sexueller Missbrauch von Kindern". Bestraft wird dabei jedoch NUR der Jugendliche bzw. Erwachsene, da ein Kind sexuellen Handlungen nicht wirksam zustimmen kann (und seine Eltern erst recht nicht).
Der 18. Geburtstag spiel in Bezug auf Sex übrigens KEINE nennenswerte Rolle und der Straftatbestand der "Verführung Minderjähriger" existiert überhaupt nicht... .
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
"Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."
Wo siehst du da die Altersgrenze? Nur gilt ein U14 als nicht schuldfähig, daraus ergibt sich die Straffreiheit.
Das hat nichts mit "schuldfähig" oder nicht zu tun - lies dir mal die Antworten von Libertinaer in diesem (und vielen anderem von ihm) durch: https://www.gutefrage.net/frage/sind-doktorspiele-innerhalb-der-familie-in-de-erlaubt
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Lies einfach mal den Kommentar von Libertinaer zur "hilfreichsten Antwort" zu DIESER Frage:
https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-kindern-u14---gesetzesgrundlage#comment-94962249
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Dann lass' Dir von Libertinaer das Gesetz mal erklären - genau das macht er nämlich in seiner Antwort und den Kommentaren dazu. Entscheidend ist nicht, wie DU das Gesetz interpretierst, sondern wie es die Autoren beabsichtigt haben und anerkannte Rechtsexperten sehen - die Verweise findest Du alle in der Antwort des geschätzten Kollegen, der bezüglich dieser Thematik mehr ist, als nur "irgendjemand"... .
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Das geht mich nichts an.
Ignoranz aber schon.
Das Gesetz zählt, nicht irgendjemand bei GF
... der das Gesetz erklärt, und dafür aus der juristischen Fachliteratur zitiert - und sogar noch auf sie verlinkt.
Man KANN sich bilden - oder eben seine Ignoranz pflegen.
Sorry, aber Gerichtsurteile sind heute so und morgen anders.
Völlig zufällig eben.
Sorry, aber Gerichtsurteile sind heute so und morgen anders.
- Blödsinn!
- Es geht um überhaupt kein Urteil, sondern den Grund, warum ein Gesetz existiert, bzw. wie ein juristischer Fachtext zu interpretieren ist!
- Es geht ferner - beim Thema "Strafunmündigkeit & Deliktfähigkeit" - um das Wissen, wie unser Rechtssystem überhaupt funktioniert! Insbesondere aber nicht nur, wenn Kinder zu Tätern werden.
- Nur Dummköpfe versuchen, Fachtexte ohne jegliche Fachkenntnisse selber zu interpretieren. Wer schlau ist, geht zu einem Fachjuristen oder schaut in die juristische Fachliteratur, und lässt es sich erklären.
- Noch größere Dummköpfe vermeiden auch das.
- Wer eine sonstige Abneigung gegen juristische Fachliteratur hat, aber trotzdem wissen möchte, was Sache ist - z.B. weil er sich um das Wohlergehen seiner Kinder sorgt -, der möge sich einfach die Erziehungsratgeber des Bundesgesundheitsministeriums herunterladen. Die verzichten ganz auf juristische Feinheiten, und erklären einfach so, dass freiwilliger Sex zw. Kindern natürlich erlaubt ist - und warum das auch gut so ist. Sie tun das seit vielen Jahren - und sind dazu noch kostenlos.
Ist alles eigentlich ein absoluter No-Brainer.
Zumindest für Menschen, die lesen können.
Quatsch, natürlich ist es verboten, es wird nur so gut wie nie zur Anzeige gebracht.
Alle sexuellen Handlungen zwischen zwei unter 14 Jährigen sind nicht zulässig.
Im §1 JuSchG ist geregelt was als Kind und was als Jugendlicher zählt und irgendwo tief im StGB unter sexuelle Handlungen ist geregelt wer Sex haben darf.
Ist nicht verboten - siehe oben - und z.B.: https://www.gutefrage.net/frage/sind-doktorspiele-innerhalb-der-familie-in-de-erlaubt
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Du verneinst eine Gesetzesgrundlage gerade mit einem Kommentar, der sogar von dir selbst geschrieben wurde.
Les dich doch einfach mal ins StGB ein.
Laut JuSchG zählen alle Menschen unter 14 Jahren als Kind und laut StGB ist Sex unter Kindern verboten. Punkt.
Bevor Du hier mit "Punkt" um Dich wirfst - lies doch mal den ausführlichen Kommentar von Libertinaer zur "hilfreichsten Antwort" DIESER Frage:
https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-kindern-u14---gesetzesgrundlage#comment-94962249
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
§ 176 Strafgesetzbuch "Sexueller Mißbrauch von Kindern": "Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (...)"
Als Kind zählt ein Mensch der unter 14 Jahren ist.
Ergo ist der sex zwischen unter 14 Jährigen ein Gesetzesverstoß.
Was die Haftung angeht ist da doch sch..... egal. Es ist verboten.
Klar sind unter 14 Jährige nicht strafmündig, aber die Eltern bekommen dann vom Familiengericht Post (BGB ab §7)
Deine pure Aussage, dass Sex zwischen Menschen unter 14 Jahren legal ist, ist somit schlichtweg falsch. Weil: §1 JuSchG + §176 StGB. Punkt.
§ 176 Strafgesetzbuch "Sexueller Mißbrauch von Kindern": "Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (...)"
Tja, wenn man Gesetze nur oberflächlichst "kennt", geht die juristische Interpretation halt sehr leicht schief. So auch hier.
Hat schon einen Grund, warum man Richter erst nach mehrjährigem Jurastudium plus mehrjähriger Berufserfahrung wird ...
... und nicht nach "einlesen ins StGB". ^^
Ergo ist der sex zwischen unter 14 Jährigen ein Gesetzesverstoß.
Nein. Das ergibt sich aus dem Grund des Gesetzes - dem Schutzzweck.
Steht nur nicht im Gesetzestext selbst, da der auf Kinder ohnehin nicht angewendet werden darf (und Juristen haben zudem, im Gegensatz zu dir, halt auch tiefergehende Ahnung von der Materie).
Und der Gesetzesgrund ist hier: "Den Minderjährigen unter 14 Jahren wird somit eine Schutzzone garantiert. In dieser sollen sie ihre sexuelle Selbstbestimmungsfähigkeit frei von sexuellen Erlebnissen entwickeln können, die nicht in der kindlichen Entwicklung selbst, sondern in den sexuellen Absichten auf der Täterseite begründet sind."
(Hervorhebungen von mir - lies: Schutzzone für sexuellen Erlebnisse, die in der kindlichen Entwicklung selbst begründet sind)
Merke: "Täter des § 176 StGB können Jugendliche und Erwachsene sein, unabhängig von ihrem Geschlecht." Nicht Kinder.
Quelle: DAS juristische Standardwerk zum Thema: Handbuch Sexualstraftaten, Laubenthal
Oder, um es nicht juristisch sondern mit den Worten der Sexualpädagogen zu sagen: "Dem Gesetzgeber ist es nicht ein Anliegen, Sex unter einem bestimmten Alter zu verbieten, sondern sicherzustellen, dass besonders junge Leute davor geschützt sind, von älteren Personen sexuell ausgenutzt zu werden." (Zitat aus dem sexualpädagogischen Standardwerk von Bettina Weidinger et al.)
Klar sind unter 14 Jährige nicht strafmündig
? Natürlich hat es rechtliche Konsequenzen, wenn Kinder gegen Gesetze verstoßen. Sie sind ab 7 deliktfähig. Von Recht hast Du offensichtlich nicht mal rudimentäre Ahnung. :-o
Ich habe deinen Irrtum aber bereits hier erläutert: https://www.gutefrage.net/frage/ist-es-schlimm-wenn-cousenk-und-cousine-was-hatten-s#comment-103897715
Ein reales Beispiel eines Kindes, das gegen die Gesetze verstieß, indem es andere Kinder gegen deren Willen zum Sex genötigt hat: https://www.gutefrage.net/frage/sex-von-kindern-u14---gesetzesgrundlage#comment-95554009
aber die Eltern bekommen dann vom Familiengericht Post (BGB ab §7)
LOL - Du bist ja lustig! :)
- Die Eltern sind strafmündig. Und wenn Du dich mal in das StGB eingelesen hättest, hättest Du im § 180 StGB lesen können, dass die Eltern sexuelle Handlungen zw. ihren Kindern ausdrücklich fördern dürfen. 8-)
- DAS ist dann übrigens auch die Empfehlung, die das Bundesgesundheitsminusterium in ihren Erziehungsratgebern gibt. 8-) Da solltest Du dich bei der Gelegenheit vielleicht auch mal gleich einlesen?! ^^
Fazit: Egal ob sexualpädagogisch orientiertes Bundesgesundheitsministerium ("Nicht panisch reagieren, damit die Kinder nicht den (falschen) Eindruck bekommen, sie hätten etwas Verbotenes getan"), der renommierteste Jurist Deutschlands auf dem Gebiet, der das (s.o.) rechtswissenschaftlich begründen kann, oder dem Therapieleiter einer Erziehungseinrichtung für tatsächlich sexuell übergriffige Kinder ("Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt"): Jeder einzelne von denen hat dann doch etwas mehr Sachverstand beim Thema als Du. ;)
PS: Ist übrigens in allen deutschsprachigen Staaten so. Und Deutschland ist da noch das mit den strengsten Gesetzen.
Danke für die ausführlichen und kompetenten Erläuterungen. Schön, dass Du Dich diesem Thread angenommen hast!
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Es ist natürlich verboten, wenn jemand unter 14 mit jemandem unter 14 Sex hat, aber da man unter 14 noch nicht strafmündig ist, kann man diese Täter keiner Strafverfolgung unterziehen. Es ist aber möglich, Massnahmen zu ergreifen.
Es wäre doch stossend, wenn ein 13-jähriger ein 8-jähriges Mädchen vergewaltigen dürfte, und keinerlei Konsequenzen zu gewärtigen hätte.
De facto hat er Konsequenzen zu gewärtigen.
Es ist natürlich verboten, wenn jemand unter 14 mit jemandem unter 14 Sex hat
Du können juristische Fachliteratur mit Erklärung nicht lesen? Wie Du dann können schreiben? :-o
aber da man unter 14 noch nicht strafmündig ist, kann man diese Täter keiner Strafverfolgung unterziehen.
Ich haben verlinkt Erläuterung Unterschied Strafrecht und Zivilrecht für Doofe. Du können auch das nicht lesen? Uups! :-o
Es ist aber möglich, Massnahmen zu ergreifen.
Ja, wenn jemand etwas verbotenes tut.
Es wäre doch stossend, wenn ein 13-jähriger ein 8-jähriges Mädchen vergewaltigen dürfte,
DAS ja auch verboten sein!
und keinerlei Konsequenzen zu gewärtigen hätte.
Oh, Du haben verlinktes Beispiel von Konsequenzen auch nicht gelesen? Du haben wohl doch grundsätzliches Problem mit dem Lesen?! ^^
De facto hat er Konsequenzen zu gewärtigen.
Bei Vergewaltigung, wie ich verlinkte, klar.
Bei freiwilligem Sex, wie man verlinkterweise nachprüfen kann, halt nicht. Ebensowenig wie die Eltern (s. § 180 StGB).
PS: Links sind diese komischen, andersfarbigen Textstellen. Auf die kann man klicken, und dann geht eine neue Seite mit Informationen auf. Die können Du dann auch lesen! ^^ An Fakten sich aber nichts ändern tun, wenn DU nicht klicken und lesen wollen/können. ^^
Weil unsere Gesetze oft auf Moralvorstellungen basieren, obwohl diese im Strafgesetzbuch nichts zu suchen haben.
Na sicher haben die da was zu suchen. Oder sollte Sklaverei erlaubt sein, nur weil das Verbot auf Moralvorstellungen basiert?
Na sicher haben die da was zu suchen.
Nein, natürlich nicht.
Eigentlich trennt das Strafrecht da auch sehr bewusst und deutlich. Überbleibsel gibt es aber noch.
Oder sollte Sklaverei erlaubt sein, nur weil das Verbot auf Moralvorstellungen basiert?
Nein.
Sklaverei ist auch nicht aus moralischen Gründen verboten, sondern weil sie Menschen Schaden zufügt und ihnen unveräußerliche Grundrechte nimmt.
Es ist (eigentlich und im Wesentlichen) geradezu eine der großen menschlichen Errungenschaften, im Miteinander nicht mehr auf Gebote und Verbote aus religiösen, "moralischen" oder sonstigen zwielichtigen und beliebigen Quellen angewiesen zu sein.
Stattdessen hat jeder Mensch Rechte, die gefälligst zu beachten sind.
Eine Entwicklung der Aufklärung, um die uns große Teile der Welt zurecht beneiden können - und dies ja auch tun.
Ja, das stimmt auch. Was ist anderen Ländern als normal angesehen wird, ist bei uns nach moralischen Grundsätzen reglementiert.
Einerseits müssen ja irgendwelche Grenzen gezogen werden, auch wenn nicht alle Menschen gleich entwickelt sind.
Andererseits gibt es Kulturen oder Bewegungen die das anders sehen als unsere Gesetzgeber es fordern.
Das liegt daran, dass der Gesetzgeber der Wirklichkeit
immer um einiges hinterherhinkt.
Ein 14 Jähriger darf gesetzlich nicht mit unter 14 Jährigen sonst drohen hohe Strafen.
Das ist Quatsch , weil man ab 14 sogar mit dem 50 jährigen schlsfen dürfte gesetzlich man zwar strafbar sein muss aber nicht