Wäre das strafbar?

6 Antworten

Hallo,

das ist ein sexueller Übergriff nach §177 StGB:

(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder von einem Dritten bestimmt, wenn
1.
der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern



Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das Gesetz sieht vor, dass sie ein klares Ja äußern muss, bzw. klar ihre Einwilligung zeigen. Kann sie das nicht, ist es nicht einvernehmlich und eine Straftat.


GutenTag2003  05.10.2021, 20:06

Ein NEIN recht vollkommen aus, um es zu verweigern um keine Zustimmung ableiten zu können.

Wer sich in keiner Weise äußern kann, kann auch nicht zustimmen. Einvernehmen kann nicht hergestellt werden.

Das Gesetz sieht vor, dass sie ein klares Ja äußern muss,

Welches Gesetz ?

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FreddiKlever  05.10.2021, 20:09
@GutenTag2003

In der Frage wird ausgeführt, dass sie kein klares Nein äußern kann. Ich habe entgegnet, dass sie sogar ein klares Ja äußern können muss. Ich weiß jetzt nicht, wie du aus meiner Antwort ableitest, dass ein Nein nicht ausreichen würde. Ich schreibe doch, dass es eine klare Einwilligung geben muss.

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GutenTag2003  05.10.2021, 20:23
@FreddiKlever
dass sie sogar ein klares Ja äußern können muss.

konkludentes Handeln reicht aus.

Trotzdem interessiert mich das (nicht genannte) Gesetz

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Ja, das ist strafbar. Das ist ein Ausnutzen einer handlungsunfähigen Person.

Natürlich. Es gilt ja nicht "Nichts sagen heißt ja". Wenn jemand nicht mal mehr zur Entscheidung fähig ist, nutzt derjenige das auf widerlichste Art und Weise aus. Das ist kein Einvernehmen.