Unerwünscht Nacktbilder an Fremde verschicken - erlaubt?
Zählt das als Sexuelle Belästigung, wenn ja welches Gesetz genau trifft da zu?
Kann man jemanden der unerwünscht Penisbilder an fremde Frauen versendet anzeigen?
Ist eine Plattform (z.B. Facebook) RECHTLICH gezwungen, gegen solche User etwas zu unternehmen? Oder könnten die das (rechtlich gesehen) auch einfach gestatten? (Im Deutschen Recht)
6 Antworten
DickPics können rechtlich belangt werden. Denn dadurch das Genital Bildmitte ist, wird es als Pornographie empfunden. Pornographie gegen den eigenen Willen zu bekommen ist eine Straftat. Siehe dazu Paragraph 184 StGB.
Dabei handelt es sich auch um nichts anderes als einen, der digitalen Exhibitionismus betreibt. Exhibitionismus war nie erlaubt.
Ja, solche Bilder sind sexuelle Belästigung.
Du wirst wohl kaum ein soziales Medium finden, dass diese Unart erlaubt. Schließlich wollen die nicht wegen einiger Perverser ihre Userschaft verlieren, ganz zu schweigen davon, dass man Werbekunden verliert.
Solche DickPics zu erlauben bringt niemanden etwas an, denn sobald sich das Opfer an die Polizei wendet, ermitteln diese.
“Normale“ Nacktbilder können zur Usersperre führen.
Auch das Betteln um Nacktbilder kann zur Sperre des Accounts führen, auch hier auf GF.
Man kann nur noch mal betonen, dass sich Betroffene solche User den Seitenbetreiber melden sollen. Bei DickPics sollte man grundsätzlich eine Strafanzeige erwägen.
Wobei es inzwischen schon jeden Idioten klar sein sollte, dass Frauen diese Bilder nicht wollen und es gegen ihren Willen zu verschicken einen schlechten Charakter offenbart, dem es tatsächlich darum geht Frauen zu belästigen.
§184 StGB
(1) Wer eine pornographische Schrift (§ 11 Absatz 3)
[...]
6) an einen anderen gelangen läßt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein,
[...]
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
oder zählt das Forum da mit zu dem Satz „[Jemand der Nacktbilder] an einen anderen gelangen lässt“?
Facebook muss nicht effektiv danach suchen. Ich weiß auch nicht genau, was du denkst, was Facebook machen soll... Ob sie ihn sperren oder nicht steht auf nem anderen Blatt, aber Facebook ist ja keine Exekutive. Die Meldung an die entsprechenden Staatsorgane sollte durch den Empfänger der Bilder erfolgen und die Verfolgung der Tat liegt auch in deren Radius. Facebook stellt nur die Plattform zur Verfügung.
ch weiß auch nicht genau, was du denkst, was Facebook machen soll
Ob sie rechtlich gezwungen sind auf Anfrage den User zu entfernen, der er unerwünschte Nacktbilder verschickt, oder ob sie den User dann nur entfernen, um die belästigte Person zufriedenzustellen.
Wie gesagt, sie sind nicht die Exekutive. Ein Hotelier ist nicht verpflichtet einen Gast rauszuschmeißen, weil dieser gegen das Gesetz verstößt.
Facebook selbst hat nur ein Interesse, dagegen vorzugehen, weil die Werbekunden sich von einer Plattform mit zu vielen Obszönitäten zurückziehen würden.
Anzeigen wird einen hier allerdings in erster Linie die Privatperson.
Wenn jemand sowas aus irgendwelchen Gründen machen wollen sollte, sollte er sich am besten auf einer Plattform mit entsprechenden AGB anmelden, die für so etwas gemacht ist. Da ist dann auch die Wahrscheinlichkeit höher, dass man nicht von normalen Menschen als Perverser empfunden wird.
Reine Nackt oder normale Penisbilder reichen für o.g Paragraphen nicht aus. Das geht, Kling komisch, in Richtung Beleidigung.. Langfristig stalking
Ja, aber das hab ich noch nie gehört. "Ohwe er hat mir Bilder von seinem nicht erigierten Penis geschickt"
ich würde das als sexuelle Belästigung auffassen, erstatte Strafanzeige mit Strafantrag
(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) 1In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Ich ziehe meinen Einwand zurück. Schlechte Recherche meinerseits ;)
Kenne das deutsche Recht nicht. Die Helvetier definieren es so, wobei es nur umschrieben, nicht explizit beschrieben ist:
"Eine oft zitierte Umschreibung (Vögeli 1996) zählt namentlich folgende Verhaltensweisen auf: Bemerkungen über körperliche Vorzüge und Schwächen; obszöne, sexistische Redensweisen; anstarren, pfeifen, taxierende Blicke; unerwünschte Annäherung, Gesten und Zudringlichkeiten; pornografisches Material in den Arbeitsräumen; Zurschau-Stellen der Geschlechtsteile sowie sexuelle Nötigung, Drohung und Vergewaltigung."
Es bezieht sich ferner auf die kommunikative Interaktion zwischen zwei oder mehreren Personen.
Facebook und andere Onlinedienstleister sind dann gezwungen etwas dagegen zu unternehmen, wenn der Straftatbestand im jeweiligen Land gegeben ist, die "kommunikative Interaktion" also im betreffenden Land als strafbar gewertet wird. Denn damit könnten sie sich der Beihilfe schuldig machen, wenn die "kommunikative Interaktion" zum Zeitpunkt der Tat ohne Beihilfe nicht möglich gewesen wäre. Das im Gegensatz zum Verkäufer oder Hersteller eines Handy. Dessen Beitrag zum Tatgeschehen liegt nicht innerhalb der zeitlichen Kausalität mit der Tat und stellt für sich gesehen auch keinen Straftatbestand dar.
Du kannst das nicht, aber die Person die das als unerwünscht empfindet. Außer du handelst in ihren Namen. Soziale Medien müssen auch drauf reagieren. Dafür wurde ja das Netzwerkdurchsuchungsgesetz geschaffen.
Danke sehr.
Muss ein Forum mit Chatfunktion z.B. Facebook (nach deutschem Gesetz) dies auch irgendwie unterbinden? Oder dürfen die das dem „auf eigene Gefahr“ gestatten?