Schutzalter in Österreich?

1 Antwort

Du hast recht. Punkt. Er hat vollkommenen Unsinn erzählt.

Mit 14 wird man sexualmündig, bestimmt also selbst, und es gibt keinerlei Altersgrenze nach oben, bzw. auch für deutlich ältere Sexualmündige ist einzig 14 die Untergrenze.

D.h., z.B. 44 & 14 ist vollkommen legal und einzig die Entscheidung der Betroffenen.

Es gibt aber durchaus eine gesetzliche Alterstoleranz bei bis 16-Jährigen, die Sex mit Sexualunmündigen, also U14, haben. Die liegt bei penetrativem Sex bei 3 Jahren ab 13 (also 16 & 13 wäre noch legal, obwohl der eine Ü14, der andere U14 ist) und bei nicht-penetrativem Sex bei 4 Jahren ab 12 (da wäre dann 16 & 12 noch legal).

Nachzulesen im § 206 StGB, bzw.im folgenden § 207 StGB.