"Oh junge Dame, bitte direkt schonmal Hose und Unterhose runter!" - darf ein erwachsener Mann an der Bushaltestelle sowas als Witz zu einer 14 jährigen sagen!?
23 Antworten
Entgegen der üblichen Meinung hier, ist dies KEINE sexuelle Belästigung gemäß StGB, da diese ausdrücklich eine Berührung voraussetzt.
Bei sexuell anzüglichen Kommentaren, KANN es sich um eine Beleidigung handeln. Ob das hier der Fall ist, weil z.B. "junge Dame" als abwertend anzusehen ist? Wer weiß.
Sich darüber zu unterhalten ob das nun geschmacklos ist oder nicht, ist wohl müßig.
Sexuelle Belästigung setzt keine Berührung voraus.
Doch.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184i.html
"Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt[...]"
Woher hast du das Zitat? Bei sowas immer Quellen angeben und nicht einfach irgendwas von irgendeiner Internetseite rüberkopieren.
Ich rede nicht von der Straftat an sich, wenn man sich sexuell belästigt fühlt sollte man die Person damit konfrontieren. Schade, dass man leute in der Weise immernoch belästigen kann. Außerdem ist es widerlich eine 14 Jährige, so anzumachen. Es SOLLTE strafbar sein.
Ich verstehe dein Kommentar nicht so ganz. Wann hast du von irgendetwas geredet? Es ist ja strafbar.
Kannte der junge Mann das Mädchen?
Nein, das ist sehr unhöflich, wenn es ein Fremder war, aber mehr halt nicht.
Er hat Dich weder angefasst noch beleidigt.
Nein es ist nicht normal, und er darf das auch nicht. Das ist sexuelle Belästigung, bitte lass dir sowas nicht gefallen und ruf beim nächsten mal die Polizei oder sag, dass er dich inruhe lassen soll. Ich verstehe nicht warum es normalisiert wird Frauen sexuelle zu belästigen. Egal wie alt du bist, lass dir sowas nicht gefallen!
Lg, stay safe!
Nein, das ist keine sexuelle Belästigung
Jemandem zu sagen, dass er seine Hose runterziehen soll ist sexuelle Belästigung, warum streiten sie es ab? Stört es sie?
Weil es keine sexuelle Belästigung ist.
LIES DAS GESETZ.
Strafgesetzbuch (StGB) § 184i Sexuelle Belästigung(1) Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften dieses Abschnitts mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Moralisch gesehen finde ich es überhaupt nicht in Ordnung, aber ihn dafür anzuzeigen würde wahrscheinlich zu nichts führen.
Als Richter würde ich diese Aussage nach den Vorgaben des StGB als eindeutige sexuelle Belästigung betrachten.
Dann solltest Du vielleicht mal den Paragraphen zur sexuellen Belästigung lesen, wenn Du Dich schon darauf berufst.
Sexuelle Belästigung setzt keine Berührung voraus.
"Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung (...) wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."