Kann man Inzest unter gleichgeschlechtlichen überhaupt als Inzest bezeichnen?
Ich habe da mal eine Frage und zwar ob es erlaubt ist wenn sich z.b Bruder und Bruder oder Schwester und Schwester lieben. Moralisch gesehen ist Homosexualität ja nichts verwerfliches und Beziehungen/Geschlechtsverkehr unter Verwandten ist ja nur verboten weil dabei eventuell behinderte Kinder entstehen können und das verhindert werden könnte. Ist das erlaubt oder nicht?
4 Antworten
Hallo Leila009,
nein, nach dem StGB kann man es nicht als Inzest bezeichnen. Strafbar ist es daher auch nicht. Das hat auch einen ganz einfachen Grund:
Laut § 173 StGB handelt es sich lediglich um Inzest, bei "vollzogenem Beischlaf". Die ist unter gleichgeschlechtlichen Partnern überhaupt nicht möglich.
Das liegt ganz einfach an der rechtlichen Definition des Wortes "Beischlaf". Der Begriff Beischlaf bezeichnet das Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof. Dies ist einfach nur in nicht gleichgeschlechtlicher Konstellation möglich.
Daher kann eben m+m bzw. w+w niemals Inzest laut StGB sein.
LG Sascha
Das kann man selbstverständlich so sehen. Problem dabei ist nur, dass es das Gesetz eben nicht so sieht.
Wenn es Geschwister sind dann ja. Egal ob zwei Brüder oder zwei Schwestern. Homosexualität sei mal dahingestellt. Wenn es Geschwister sind dann ist das Inzest.
Laut Wikipedia:
So ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz nur der Vaginalverkehr strafbar, in Liechtenstein dagegen auch Oral- und Analverkehr sowie gleichgeschlechtlicher Verkehr.
Theoretisch verboten, aber wo kein Kläger, da kein Richter ^_^
Und wenn z.B. einer von beiden oder beide nachweislich unfruchtbar sind, dann dürfte unter diesen Voraussetzungen letztlich auch heterosexueller Inzest nicht verboten sein, da hieraus ja keine (behinderten) Kinder entstehen können, was der eigentliche Grund für das Verbot ist.
Oder?