Ist Sex zwischen Geschwistern verboten, auch wenn beide volljährig sind, und auch verhüten?

5 Antworten

Ja, weitere Details, siehe hier: § 173 Beischlaf zwischen Verwandten

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) ¹Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist.

 ²Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

https://dejure.org/gesetze/StGB/173.html

Zusatz:

Der Begriff „Beischlaf“ umfasst dabei jedoch nur den klassischen Geschlechtsverkehr, mithin das Eindringen des männlichen Geschlechtsorgans in das weibliche Geschlechtsorgan. Andere Sexualpraktiken sind daher von dieser Vorschrift nicht umfasst, so dass auch eine gleichgeschlechtliche Beziehung innerhalb der Familie nicht den Straftatbestand des § 173 StGB erfüllt.

https://anwalt-strafrecht-berlin.org/strafverteidigung/anwalt-sexualstrafrecht-berlin/der-beischlaf-zwischen-verwandten-%C2%A7-173-stgb/

Ranzino  23.01.2022, 01:57

AV und OV zwischen Bruder und Schwester fällt auch nicht unter den Paragraphen.

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Unwissender2022  23.01.2022, 02:09
@Ranzino

Genauso steht es in meiner Antwort. Der GV zwischen Mann und Frau ist strafbar, wenn einer der Beteiligten, mindestens 18 Jahre alt ist.

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Sex zwischen Geschwistern ist dann strafbar, wenn sie Vaginalverkehr praktizieren und nur strafbar für den Part, der volljährig ist.

Das heißt, wenn Caime und Jersei (es ist spät, ich mache nur noch Game of Thrones Anspielungen) es im Alter von 17 Jahren miteinander tun, dann ist die Tat an sich zwar strafbar, bleibt aber straffrei. Auch und sogar wenn Jersei dadurch schwanger werden sollte, denn die Kindszeugung als solche steht nicht unter Strafe.

Dementsprechend könnten, entsprechend dem Wortlaut des Gesetzes, die beiden auch weiterhin jede andere Form von Sex, außer halt eben Vaginalverkehr haben und sie könnte sich auch ohne Probleme manuell sein Sperma in die Vagina einführen und damit ein Kind zeugen ohne dass der § 173 StGB (der lediglich Vaginalverkehr unter strafe stellt) vom Wortlaut her zum Einsatz käme.

Ist mit ein Grund, warum ich den so dämlich finde. Ich meine... ich finde ihn an sich unsinnig und hart an der Grenze zur Grundgesetzwidrigkeit, aber er ist in sich halt auch vollkommen sinnlos, weil er nichts verbietet als einfach nur eine einzelne Sexpraktik.

nun staune: wären sie nicht volljährig, wäre es nicht strafbar.
Volljährigkeit ist also das Dümmste, was passieren kann.

und nein, Verhütung ist keine Strafmilderung. sie könnten so unfruchtbar wie ein Stein sein: es wäre immer noch verboten

was allerdings geht: alles außer Vaginalverkehr. und nein, das hat keine Logik...

ja, gegenwärtig ist das in d noch verboten. aber wenn alles einvernehmlich und freiwillig vor sich geht, ohne zwang, druck, manipulation oder aus abhängigkeit heraus, alle beteiligten erwachsen sind und sich über eventuelle folgen (gesellschaft und auch in der familie) im klaren sind, verhüten als gäbs kein morgen mehr, dann könnte man auch den inzest legalisieren; denn wenn man mal die nachnamen kurz vergisst, sind da nur zwei menschen die sex haben (wollen)..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ich wichse schon ganz gern

Ab 18 ist es strafbar. Und das Gesetz ist etwas hinten und weiß nicht dass es Verhütung gibt und deshalb gibt es da leider keine Ausnahmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Single und verliebt von beruf