Er 33 - Sie 15...

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erst wenn sie 16 ist,macht er sich nicht mehr strafbar. Habe selbst eine Beziehung mit einem weit größeren Unterschied und habe damals selbst beim Jugendamt und Polizei nachgefragt wie es gesetzlich mit uns aussieht.

Hias2BGL 
Fragesteller
 21.02.2014, 10:15

Darf man fragen wie groß der Unterschied noch sein kann?

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SarahCanarias  22.02.2014, 16:35
@Hias2BGL

wenn du schon so fragst, brauch ich gar nicht mit dir anfangen zu diskutieren....denn bei dir scheint die Betonung auf "noch" zu liegen.... kann dir nur sagen, sind seid 7 Jahren glücklich und bin jetzt im 5.Monat schwanger, ich bin mittlerweile 22

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Hias2BGL 
Fragesteller
 22.02.2014, 21:27
@SarahCanarias

Herzlichen Glückwunsch und alles gute für Euer Kind!!

Du das war echt nicht negativ gemeint, bin eben durch den Freundeskreis auf dieses Thema gekommen.

Darf man fragen (nur aus Interesse) wie viel älter dein Freund / Mann ist?

Das scheint ja das Musterbeispiel dafür zu sein dass man nichts (aber auch gar nichts) auf das Alter gegen soll / muss!!

Danke Dir

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SarahCanarias  23.02.2014, 17:31
@Hias2BGL

nagut sorry aber so wie du den Satz formuliert hattest ;) wir haben 44 Jahre Altersunterschied !

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flirtheaven  23.02.2014, 11:24

die antwort ist so nicht richtig. ab 14 und unter 16 kann die sexuelle beziehung auch legal sein, sofern er nicht ihre fehelende fähigkeit zur sexuellen selbstbestimmung ausnutzt. ist sie zur sexuellen selbstbestimmung fähig, macht er sich auch in dobigem fall nicht strafbar. insofern ist deine antwort nicht ganz richtig. siehe auch § 182 StGB

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SarahCanarias  23.02.2014, 17:42
@flirtheaven

leider kann man das schlecht beweisen,dass er das nicht ausnutzt..Ich hatte eine kleine Reportage im TV und dort war ein Junge 15 mit einer 40 jährigen..Die Eltern haben sie angezeigt und sie hat Bewährung bekommen..

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flirtheaven  23.02.2014, 19:13
@SarahCanarias

ja, dann hat das gericht es als erwiesen angesehen, dass er nocht nicht in der lage ist, über seine sexualtät selbst zu entscheiden und sie dies ausnutzt, oder aber sie hat ihm geschenke oder geld gegeben.

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MiGaMax78  01.03.2014, 12:27
@SarahCanarias

Ja, und deshalb ist es auch (das ist sicher auch so beabsichtigt) riskant, sich als Erwachsener auf soetwas einzulassen. Aber es ist nicht per se strafbar. M.

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MiGaMax78  24.02.2014, 19:06

Sorry, aber das ist falsch. M.

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0o0A0o0  29.05.2016, 22:51

An Expertenantwort: Inwieweit findet denn §182 Abs. 4 Anwendung? Selbst, wenn fehlende Eignung zur sexuellen Selbstbestimmung nicht ausgenutzt wird, ist der Versuch doch strafbar lt. Gesetzestext.

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Vor dem Gesetz ist es in Deutschland erlaubt.

Ich persönlich denke, dass mit dem Mann etwas nicht stimmen kann, wenn ihn eine 15 jährige reizt.

BlauesBlut  20.02.2014, 11:03

Ist es nicht.

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konstanze85  20.02.2014, 11:11
@BlauesBlut

Was ist es nicht? Erlaubt? Leider doch. Solange er keine Zwangslage ausnutz o. Ä. Ich finde das auch viel zu locker.

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flirtheaven  24.02.2014, 08:18
@BlauesBlut

naja, grundsätzlich ist es nicht verboten, nur unter bestimmten bedingungen, wie sie in § 182 StGB beschrieben sind.

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er kann sich strafbar machen, aber in der regel nicht. bei dem, was du schon ausgeschlossen hast, macht er sich nur noch strafbar, wenn er ihre fehelende fähigkeit zur sexuellen selbstbestimmung ausnutzt. wenn sie dazu fähig ist, ist alles rein rechtlich in ordnung. die hilfreichste antwort ist also nicht ganz richtig.

Ich Find das nicht Gut Er könnte Dein Vater sein :/

Hias2BGL 
Fragesteller
 23.02.2014, 15:45

Bitte diese Reihenfolge einhalten:

Lesen - nachdenken - schreiben.

Dein Fehler:

schreiben - bissi lesen - gar nicht nachdenken

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