Denkt ihr, es ist einfach eine Frau zu finden, mit der man Sex haben kann, wenn man ihr eine kostenlose Wohnung anbietet?


19.01.2023, 17:11

Verstehe auch ehrlich gesagt nicht wo das Problem liegt. Wenn ich kostenlos bei einer Frau liegen könnte und kostenlos Sex haben könnte, würde ich ja auch nicht Nein sagen. Abgesehen davon muss sie das Angebot ja nicht annehmen. Sie hat ja auch die Wahl ihre Miete selber zu zahlen und dieses Angebot abzulehnen.

28 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich die ganzen Obdachlosen Drogenabhängigen werden dir zulaufen 😁

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Sex ist für mich wie für andere Luft zum Atmen 😁
Derdevil2023 
Fragesteller
 20.01.2023, 20:48

Jetzt brauche ich nur noch eine Wohnung in Frankfurt 😉

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Denk ihr das würde funktionieren?

So etwas kann funktionieren.

Könnte strafrechtlich kritisch werden, wenn eine Notlage ausgenutzt wird.

In der Regel dürfte das Preis-Leistungsverhältnis deutlich besser sein, wenn man das Geld nicht in die Wohnung und den Lebensunterhalt investiert, sondern gleich in den Puff geht.

bei irgendwem wird das bestimmt funktionieren, aber nicht bei allen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – nur erfahrung

Es gibt Vermieter, die es systematisch versuchen für eine Wohnung sexuelle Gegenleistungen zu verlangen. Allerdings ist bereits dieses Angebot wenn es bereits bei der Wohnungsbesichtigung so unterbreitet wird eine Straftat. Es handelt sich um sexuelle Nötigung und dafür sind Vermieter bereits rechtskräftig verurteilt worden.

Derdevil2023 
Fragesteller
 19.01.2023, 17:02

Wieso Nötigung? Man muss das Angebot ja nicht annehmen.

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bwhoch2  19.01.2023, 18:20
@Derdevil2023

Es wäre nur dann keine Nötigung, wenn Du die Wahl vorstellen würdest:

"Du bekommst die Wohnung, aber zahle mir bitte Miete soundsoviel (marktüblich, nicht Wucher) oder zahle mit sexuellen Dienstleistungen. Und wofür Du Dich jetzt entscheidest, die Entscheidung kannst Du später immer wieder ändern und ich werde das akzeptieren."

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AskerMax  19.01.2023, 18:25
@bwhoch2

kannst du das belegen? wie der Kollege hier richtig gefragt hat ist keine Zwangslage gegeben, weil es eine freie Entscheidung ist?

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Charalambos  19.01.2023, 18:51
@AskerMax

Wie das hier irgend jemand sieht ist nahezu egal. Gerichte sehen das anders und haben Vermieter wiederholt verurteilt, die das gemacht haben...

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AskerMax  19.01.2023, 19:07
@Charalambos

das ist kein Beleg. Sondern eine Behauptung von euch.
und natürlich geht es um Ende darum wie man zu den Ergebnis kommt ob es strafbar ist oder nicht. So wie du es erklärt hast, ergibt es jedoch keinen sinn

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AskerMax  19.01.2023, 19:23
@Charalambos

Wenn es egal ist Frage mich allerdings weshalb du deine Meinung hier kund tust und gleichzeitig falsch das wiedergibst was angeblich ein Gericht gesagt hat.

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Charalambos  19.01.2023, 19:27
@AskerMax

google einfach. Das koppeln einer Wohnungsvermietung - gerade in Städten in denen Wohnungsknappheit herrscht entfaltet für die Betroffenen (die unter Umständen schon lange suchen bzw. sich angebotene Wohnungen nicht leisten können) sehr wohl einen Nötigungstatbestand. Das ergibt sich aus § 177 Absatz 2 Satz 5 Strafgesetzbuch.

Etwas anderes wäre es, wenn Die Frau von sich aus sowas wie Deine Mätresse ist und Du ihr dann alle möglichen Wertgegenstände schenkst oder sie mit einer Wohnung belohnst.

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AskerMax  19.01.2023, 20:02
@Charalambos

Du solltest dringend die Richtigkeit deiner Aussagen überprüfen. Dabei empfehle ich dir vor allem deine mit der Meinung anderer abzugleichen. Denn du bist nicht in der Lage, dass Gesetz richtig auszulegen. Ein Anfang wäre das Gesetz richtig zu zitieren. Einen Satz 5 gibt es nicht bei §177 II StGB.

Das einzige was du tatsächlich gemacht hast, ist vorzugeben, die Meinung eines Gerichts wiederzugeben und eine Begründung ohne jegliche juristische Kenntnisse herzuleiten. Das steht vor allem im Widerspruch zu deiner falschen Aussage, dass lediglich das von Gerichten Entschiedene bei der Feststellung der Strafbarkeit entscheidend ist.

Nächstes mal googeln und dann was richtiges sagen.

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Charalambos  19.01.2023, 20:11
@AskerMax

Oooh, jetzt hast Du es mir aber gegeben... ;-)

Ändert alles nichts daran, dass ich Recht habe und aktenbasiert argumentiert habe. Auch wenn Du es nicht einsiehst.

Dir noch einen schönen Abend...

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AskerMax  19.01.2023, 20:18
@Charalambos

wir wissen beide dass du dir keine Urteile durchgelesen hast. Dass hier Behauptungen nicht nur Behauptungen bleiben ist aber offensichtlich zu viel verlangt.
ciao.

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mjutu  20.01.2023, 00:03
@AskerMax

Was ist denn das für eine seltsame Diskussion?

Glaubt ihr, das Kernproblem des FS wird dadurch gelöst? Er will eine Wohnung in einer teuren Gegend anmieten, die kostenfrei zur Verfügung stellen, sich auf einen unverbindlichen Netflix-Abend treffen und hofft, dass es dann zur Sache geht.

Was wird sich ein Richter denken, wenn ihm dieser Fall vorgelegt wird? Welche Möglichkeiten hat er, sowohl dem FS als auch der entsprechenden Dame einen Satz heiße Ohren zu versetzen und rauszuwerfen?

Im Grund geht es hier um nicht weniger als das Aussterben der Menschheit. Wenn das die modernen Methoden sind, um an Sex zu gelangen, hat die Evolution ihren Endpunkt erreicht. Da hilft eine "aktenbasierte" Argumentation nicht weiter.

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Kann es geben, musst nur fleißig suchen !7