Darf sich ein muslimischer Jungen aus meiner Schule von mir einen Blowjob machen lassen?

11 Antworten

Das entscheidet ihr beide.

Nein, zumindest wenn er gläubig ist, frage ihn am besten. In Deutschland ist es eigentlich erlaubt, wenn ihr beide über 14 seid. Der Koran sagt eigentlich, man darf vor der Ehe keine sexuellen Handlungen machen. Aber ich glaube nicht, dass sich da noch viele daran halten. Ich bin selber Muslimin und 13 und hatte vor kurzem mein erstes Mal.

yacinalgeria1  04.04.2022, 09:39

Möge Allah dir deine Sünden vegeben.

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Und warum zerbrichst du dir SEINEN Kopf? Ist doch seine Sache, zu entscheiden, ob er es macht oder nicht.

Frage dich lieber, ob DU willst. Und wenn eurer beide Wünsche in gleiche Richtung gehen, dann ist die Sache entschieden. Wenn nicht, geschieht der Wille dessen, der NICHT will.

Wer oder was sollte euch daran hindern? Bei sowas fragt man nicht. Wenn der Junge ok ist, dann würde ich sagen, nichts wie ran. Und danach, mindestens jede Woche 3 mal.

Solange ihr beide älter als 14 seid darfst du das auf jeden Fall

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin eine Frau
1Knight1  03.03.2022, 09:33

Wenn beide U14 sind, dürfen sie das zwar nicht, aber sind auch nicht schuldfähig ^^ Also faktisch dürfen sie das.

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Libertinaerer  13.05.2022, 14:46
@1Knight1

Falsch.

Sie dürfen, weil es ihnen gar nicht verboten ist (liegt am Schutzzweck des Gesetzes).

Mit Schuldfähigkeit hat das nichts zu tun, und ist zudem noch irreführend. Denn:

Also faktisch dürfen sie das.

Das ist großer Unsinn, der einen U14 in ziemliche rechtliche Probleme bringen kann, wenn es denn verboten wäre.

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Libertinaerer  14.05.2022, 09:19
@1Knight1
Natürlich ist es ihnen verboten.

Natürlich nicht. Das wäre auch ein eklatanter Verstoß gegen Art. 2 GG.

Der Schutzzweck des § 176 StGB ist nicht der "Schutz vor Sex" (das wäre zudem auch noch eine abgrundtief kranke Vorstellung), sondern der Schutz der sexuellen Entwicklung des Kindes, zu der - natürlich - auch gelebte Sexualität gehört, die - natürlich - auch von den Eltern gefördert werden darf (s. § 180 StGB) - und soll (s. sexualpädagogische Ratgeber des Bundesgesundheitsministeriums).

"Den Minderjährigen unter 14 Jahren wird somit eine Schutzzone garantiert. In dieser sollen sie ihre sexuelle Selbstbestimmungsfähigkeit frei von sexuellen Erlebnissen entwickeln können, die nicht in der kindlichen Entwicklung selbst, sondern in den sexuellen Absichten auf der Täterseite begründet sind", woraus folgt: "Täter des § 176 StGB können Jugendliche und Erwachsene sein, unabhängig von ihrem Geschlecht." (Laubenthal)

Und natürlich geht es um Schuldfähigkeit.

Natürlich nicht. Die regelt nur, ob man für ein Delikt auch bestraft werden kann.
Deliktfähig, und damit rechtlich Täter und zur Verantwortung ziehbar, ist man hingegen bereits ab 7.

Aber was Sex zw. U14 angeht: "Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt." (Röhl)

Merke: "Dem Gesetzgeber ist es nicht ein Anliegen, Sex unter einem bestimmten Alter zu verbieten, sondern sicherzustellen, dass besonders junge Leute davor geschützt sind, von älteren Personen sexuell ausgenutzt zu werden." (Weidinger)

PS: Und den Forums-URL solltest Du besser löschen/vergessen. Der Beitrag strotzt nur so vor Fehlern.

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1Knight1  14.05.2022, 10:03
@Libertinaerer

Glaubst DU allen Ernstes, ich gebe mehr auf einen Nicknamen bei Gutefrage als einem Rechtrefrendar? LOL

Nur weil Du ablehnst, was dort steht (oder im StGB) hat das noch lang keine Relevanz oder irgendein Gewicht. Die übrigen Leser können sich dann auch ein Bild machen, wem sie eher glauben - dem Gelaber von irgendwem hier oder Quellen geschulter Leute.

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Libertinaerer  14.05.2022, 18:35
@1Knight1
Glaubst DU allen Ernstes, ich gebe mehr auf einen Nicknamen bei Gutefrage als einem Rechtrefrendar? LOL

Wer SO dümmlich ankommt, den traue ich ziemlich viel zu. Allerdings nichts positives. LOL

Die übrigen Leser können sich dann auch ein Bild machen, wem sie eher glauben - dem Gelaber von irgendwem hier oder Quellen geschulter Leute.

Ja, das sehe ich auch so.

Und u.a. Zitate von diesbezügl. "geschulten Leuten", habe ich ja gleich mehrere gebracht.

Aber wer nicht weiß, wer z.B. Laubenthal ist, nun, der gibt sich ggf. halt mit einem vor teils sehr offensichtlichen Fehlern strotzenden Forumsbeitrags eines (garantiert in der Materie nicht "geschulten") angehenden Juristen zufrieden. WER hier wohl etwas "ablehnt? LOL

🤦‍♂️
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