Darf man nackt durch die Stadt laufen?

5 Antworten

Reine Nacktheit ist eine Ordnungswidrigkeit (Belästigung der Allgemeinheit). In der Regel bekommt man eine geringe Geldbuße dafür.

Problematisch wird es, wenn du nicht nur nackt bist, sondern eine Erektion hast oder zu Leuten hin läufst um ihnen dein Geschlechtsteil zu präsentieren. Das fällt dann unter §183 bzw. §183a StGB. Das gibt dann schon eine saftigere Geldstrafe. Kann auch im Extremfall mit einer 1jährigen Gefängnisstrafe enden, wenn du es immer wieder machst.

Theoretisch nein, denn das fällt unter Erregung öffentlichen Ärgernisses, aber: es ist tatsächlich nur dann verboten, wenn es jemand wahrnimmt und es ihn stört. Wenn es also keiner sieht und oder/sich niemand daran stört, kannste nackig rumrennen.

Drauf anlegen sollte man es halt nicht, wenn wie soll man das in der Stadt sicher stellen?

Annrobot97  21.02.2018, 19:03

Mach dir keine Mühe. Ist eine Trollfrage. Schau dir mal seine Fragen an ^^

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SaschaL1980  21.02.2018, 19:04

Reine Nacktheit ist definitiv keine Erregung öffentlichen Ärgernisses...

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MaraMiez  21.02.2018, 20:20
@SaschaL1980

Sag ich ja, es muss sich jemand dadurch gestört fühlen (witzig ist, dass das entblößen der Geschlechtsteile nur für Männer strafbar ist...da muss der Gleichberechtigung wegen noch nachgezogen werden).

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SaschaL1980  22.02.2018, 16:40
@MaraMiez

Meine Liebe, du wirfst gerade 3 verschiedene Gesetze bzw. Verordnungen völlig durcheinander. Nimm es jetzt bitte nicht persönlich, aber das sind tatsächlich 3 ganz unterschiedliche Dinge:

  1. Ordnungswidrigkeit wegen Belästigung der Allgemeinheit:

Hierzu reicht es, wenn man in der Öffentlichkeit nackt ist. Ist allerdings auch nur eine Ordnungswidrigkeit, die höchstens mit einer kleinen Geldbuße geahndet wird.

2. Exhibitionistische Handlungen:

Diese sind tatsächlich nur für Männer ein Straftatbestand. Allerdings geht es hierbei nicht um das reine Nacktsein, sondern um das explizite Präsentieren des (erigierten) Geschlechtsteils.

3. Erregung öffentlichen Ärgernisses:

Um gegen dieses Gesetz zu verstoßen, reicht es definitiv nicht, lediglich nackt in der Öffentlichkeit zu sein. Denken zwar viele, ist aber nicht so. Hier mal der Gesetzestext:

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in §  183 mit Strafe bedroht ist.

Wie du siehst, hier geht es ausschließlich um sexuelle Handlungen. Und das reine Nacktsein ist definitiv keine sexuelle Handlung.

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Einhorn540  11.08.2018, 18:57
@MaraMiez

Nur wenn ein sexueller Hintergrund vorsätzlich vorhanden ist. Sonst nur Bußgeld im falle einer anzeige. Ordnungswidrigkeit. Wie bei frauen.

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Wenn Du schnell genug bist..ansonsten kostet es.

Nein darfst du nicht. das ist Eregung öffendlichen Ärgernisses! Flo

SaschaL1980  21.02.2018, 19:40

Nein, ist es eben nicht!

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Florian2210  21.02.2018, 20:15
@SaschaL1980

Dann mach es uns lass dich festnageln ein Kumpel sitzt neben mir der ist Polizist und er sagt, er würde dich vorläufig mit auf die Dienststelle nehmen, ob es dann eine Anzeige gibt ist eine andere Frage, aber wenn sich welche belästigt fühlen dann ja!!!

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SaschaL1980  22.02.2018, 16:44
@Florian2210

Na, darauf lasse ich mich jetzt aber gerne festnageln.

Mag ja sein, dass dein Kumpel Polizist ist. Aber auch ein Polizist kann ja nicht immer jedes Gesetz im Kopf haben. Hier mal kurz der Paragraph (183a StGB, der die Erregung öffentlichen Ärgernisses behandelt:

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in §  183 mit Strafe bedroht ist.

So, jetzt soll mir der Polizist doch bitte mal erklären, in wie fern ich gegen diesen Paragraphen verstoße, wenn ich nackt in der Öffentlichkeit bin...

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Florian2210  22.02.2018, 18:44
@SaschaL1980

Mach es doch einfach mal und schau was passiert. Der arbeitet in Mannheim und die haben öfters mit solchen Problemen zu kämpfen. Aber egal. Ich bin kein Paragraphenreiter!

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Erregung öffentlichen Ärgernisses, nicht die schlaueste Idee.

SaschaL1980  21.02.2018, 19:05

Wenn es dann so wäre...

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