Darf man es?

7 Antworten

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Ja. Darf man.

Es gibt in Deutschland grundsätzlich kein Gesetz, dass Nacktheit - egal wo - untersagt. Auch nicht öffentlich und erst recht nicht auf Deinem Privatgrundstück. Auch das man Dein Grundstück von außen einsehen kann ist erstmal egal. Wie gesagt - Nacktheit auch in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich nicht verboten.

Allerdings: nichts ohne Ausnahme.

Wenn es ein Mietgrundstück ist, zu dem noch andere Mietparteien Zugang haben, dann kann Dir das der Vermieter allerdings mit der Begründung untersagen, dass Du den Hausfrieden stören würdest, bzw. sogar Deinen Mietvertrag kündigen.

Wenn es wirklich Dein Privatgrundstück ist, dann wäre es theoretisch möglich, dass Du Ärger nach §119 Ordnungswiedrigkeitengesetz (Grob anstößige Handlungen) bekommst. Aber dieser Paragraph ist sehr unbestimmt, lässt eine Einordnung in den Gesamtkontext offen und verbietet es ebenfalls grundsätzlich nicht nackt zu sein und so Rasen zu mähen. Wenn Du das allerdings bewusst demonstrativ so machst, dass andere Dich zwangsweise sehen müssen und Du auch noch die Absicht hegst damit zu provozieren, dann kommt das in Betracht. Auch wenn Du die "Tat" auf Deinem Privatgrundstück begehst.

Aber von der rein rechtlichen Sache abgesehen: Wenn Dein Grundstück von Deinen Nachbarn aus perfekt einsehbar ist, und Du Dir relativ sicher bist, dass das bei denen nicht so super ankommt, dann würde ich es trotzdem lassen. Man muss ja nicht unbedingt alles machen, nur weil es nicht verboten ist.

Deine Nachbarn hätten zwar wenig Möglichkeiten das rechtlich zu unterbinden, aber sie werden es Dich dann schon spüren lassen, was sie davon halten. Die Frage ist eben auch, wie wichtig Dir gute Beziehungen zu Deinen Nachbarn sind...

myzyny04  03.06.2023, 15:04

Rasenmähen ist doch keine grobanstössige Handlung. 😇

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Charalambos  03.06.2023, 15:10
@myzyny04

Grundsätzlich nein. Habe ich ja auch so geschrieben.

Aber das kommt trotzdem dabei auch darauf an, wie man das macht. Grob anstößig kann im Zweifelsfall auch nicht das sein was man macht, sondern die "Tat" der öffentlichen Nacktheit. Es gibt jedes Jahr wieder Verfahren gegen Nackt-Wanderer. (geht bestimmt bald wieder los, jetzt wo es warm wird.)

Auch das ist eigentlich nicht verboten. Und Wandern ist letztlich auch keine grobanstößige Tat. Aber es gibt trotzdem nicht nur Freisprüche gegen sie. Manchmal sehen Gerichte hier tatsächlich auch ein Delikt nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz.

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myzyny04  03.06.2023, 15:20
@Charalambos

Jedenfalls zieht 119 OWiG nicht. Da wird anderes genannt. Und die Wanderer waren ja auf öffentlichem Grund.

Aber ich hab meine Bemerkung sowieso ironisch gemeint.

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Charalambos  03.06.2023, 18:02
@myzyny04

Ob es auf öffentlichem Grund ist spielt keine Rolle, solange es in den öffentlichen Raum hineinwirkt. Und falls Du auf § 118 OWiG anspielst, da hast Du Recht.

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Nur wenn Du von Außerhalb Deines Grundstücks nicht zu sehen bist!

Klar, das darfst du. Solange man dir nicht nachweisen kann, dass du mit deiner Nacktheit das Ärgernis der Öffentlich erregen wolltest.

Tatsächlich darf man auch öffentlich Sex haben, solange man obige Straftat nicht eindeutig nachweisen kann.

In der Regel muss man beim arbeiten adäquate Schutzkleidung tragen.

Da fragst du am besten mal deinen Arbeitgeber ob der nacktes arbeiten toleriert und vielleicht auch die zuständige Berufsgenossenschaft.

Auf deinem Grundstück darfst du im Prinzip machen was du möchtest. Nur wenn man offensichtlich sichtbar ist, ist der Ärger natürlich vorprogrammiert, z. B. mit konservativen Nachbarn oder den Eltern von nebenann.