Das bisherige absolute Verbot, unter Einfluss von Cannabis Auto zu fahren, gilt vorerst fort. Ein konkreter Grenzwert wie von der Expertenkommission jetzt vorgeschlagen oder wie 0,5 Promille bei Alkohol steht bisher nicht im Gesetz.
Allerdings ist jetzt bekannt welcher Grenzwert vermutlich kommen wird.
In der Empfehlung an das Verkehrsministerium heißt es: "Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend." Das heißt, es kann ab diesem Wert womöglich von einer Wirkung ausgegangen werden.
Das Bundesverkehrsministerium ergänzt: "Bei dem vorgeschlagenen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blutserum handelt es sich nach Ansicht der Experten um einen konservativen Ansatz, der vom Risiko vergleichbar sei mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille."
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/cannabis-verkehr-100.html