Clickasnap - rechtliche Grauzone bzgl. kommerzieller Nutzung?
Mich hat ein Gutefrageuser mit seinen Fragen zu Clickasnap ins Grübeln gebracht.
Einrichtungen (z.B. Zoos) verbieten ja häufig die kommerzielle Nutzung von auf ihrem Grund aufgenommenen Fotos.
Sie verbieten mitunter sogar ganz explizit das Einstellen der Bilder auf Stockfotobörsen.
Eine rein private Verbreitung (z.B. Teilen in Social Media) ist meistens erlaubt.
Jetzt ist Clickasnap irgendwie dazwischen.
Solange ich keinen Shop bei ihnen einrichte, ist Clickasnap ja "eigentlich" nur eine Photosharingplattform.
Also private Nutzung von Social Media.
Dann aber doch wieder kommerziell, da man für Views bezahlt wird...
Also vermute ich, dass man sich beim Einstellen von Fotos mit untersagter kommerzieller Nutzung in einer Grauzone befindet.
Seht Ihr das auch so?
Hinweis: Ich erwarte von Euch keine rechtlich verbindliche Auskunft, sondern Eure Überlegungen dazu interessieren mich.