Hallo liebe Wissende,
Ich hatte JochenSchweizer schon deswegen kontaktiert, aber keine vernünftige Antwort bekommen.
Ich habe einen Gutschein, der schon was an Geld gekostet hat. Leider kam ich aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu ihn einzulösen und muss zugeben, dass ich ihn vergessen habe.
Jetzt hat eine Freundin von mir aber gelesen, man könne für einen Gutschein, den man bezahlt hat, sein Geld zurück verlangen. Minus einer Bearbeitungsgebühr von bis zu 20%. Aus dem Grund, dass der Verkäufer Geld kassiert, aber keine Leistung erbracht hat.
Ist das richtig so? Oder ist das in dem Fall nicht so, da der Gutschein 3 jahregültig war? Ich habe JochenSchweizer diesbegzüglich kontaktiert und wurde freundlich ignoriert. Wär nett, wenn mir jemand da einen Rat geben könnte, ob ich da noch was machen kann, oder ob ich das lieber vergessen sollte. :)
Lieben Dank im vorraus und noch einen netten Abend! :)