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Wie verhalte ich mich im drohenden Erbfall, um unverzüglich und problemlos vom jobcenter loszukommen?

"Eigene Abmeldung" vom Jobcenter im Erbfall

Ich würde gerne wissen, wie ich mich im konkreten Erbfall, den Niemand voraussehen kann, verhalten kann, um durch "eigene Abmeldung" unverzüglich und problemlos vom jobcenter loszukommen und mein Erbe dabei nicht zu gefährden.

1. Frage:

Angenommen der Erbfall (also der Tod des Vererbenden tritt ein, der Zufluss des Erbes ist noch nicht eingetroffen) tritt ein und ich wäre zu dieser Zeit bei Jobcenter angemeldet, dann würde ich mich unverzüglich abmelden und den Leistungsbezug zurückzahlen. Muss ich nach der Abmeldung darüber hinaus noch mehr zurückzahlen? Ist es richtig, dass ich den Erbfall mitteilen muss und mir das Erbe bereits in diesem Monat angerechnet würde?

Was würde dies für die ferne Zukunft bedeuten, also angenommen ich müsste mich zu einem späteren Zeitpunkt wieder anmelden, da mein Erbe bereits verbraucht wäre. Würde dann noch weiter das Erbe angerechnet werden, so dass ich vom Leistungsbezug ausgeschlossen würde.

2. Frage:

Angenommen der Zufluss des Erbes tritt ein und ich wäre zu dieser Zeit bei Jobcenter angemeldet, dann würde ich mich unverzüglich abmelden und den Leistungsbezug zurückzahlen. Muss ich nach der Abmeldung darüber hinaus noch mehr zurückzahlen? Es ist wohl klar, dass mir das Erbe bereits in diesem Monat angerechnet würde. Doch da ich mich ja abmelde, muss ich lediglich den Leistungsbezug zurückzahlen?

Was würde dies für die ferne Zukunft bedeuten, also angenommen ich müsste mich zu einem späteren Zeitpunkt wieder anmelden, da mein Erbe bereits verbraucht wäre. Würde dann noch weiter das Erbe angerechnet werden, so dass ich vom Leistungsbezug ausgeschlossen würde.

Recht, Erbe, Jobcenter, Erbfall, Wirtschaft und Finanzen
Erbfrage - Pflichtteil trotz alleinerbe?

Tach zusammen!

Folgender Fall: Mein Schwiegervater ist verstorben und hinterlässt eine Ehefrau und seine Tochter (nicht gemeinsames Kind!).

Im Testament steht, dass seine Ehefrau Alleinerbin ist. Dennoch steht meiner Frau, also seiner Tochter, der Pflichtteil zu.

Ich habe gelesen, dass die Frau als Alleinerbin dazu berechtigt ist, alles ohne Rücksicht auf seine Tochter zu veräußern und sie lediglich einen Anspruch auf die geldwerte in Höhe ihre Pflichtanteils hat. Ist das korrekt?

Es gibt (mal abgesehen von Auto und Hausstand) noch ein Haus mit Grundstück. Seine Frau/die Witwe steht NICHT (!!!) im Grundbuch! Beides wurde VOR der Heirat durch ihn gekauft und "bar" bezahlt, also fand während der Ehe keine Abzahlung des Kaufpreises statt. Wie verhält es sich nun hier mit der Aufteilung des Pfichtanteils?

Hat seine Tochter Anspruch auf das gesamte Haus+Grundstück, weil es VOR Eheschließung bereits abbezahlt war? (Kauf war ca. 2000, Eheschließung 2002). Oder hat seine Frau einen Teilanspruch? Wenn ja: wie hoch wäre der?

Theoretische Rechnungen: ihr gehört sowieso die Hälfte aufgrund der Ehedauer, also 50/50. Vom Vater seiner Hälfte erbt sie 50% und seine Tochter 50%, also 75%/25%. Durch das Alleinerbe leibt der Tochter noch die Hälfte des Anteils, also 12,5%, sprich:

Witwe: 87,5% und Tochter 12,5%. Korrekt?

Oder

Haus gehört zu 100% ihm (ohne vorige Aufteilung druch Ehe o.ä.), , dann geht 50%/50% an Witwe/Tochter und als Alleinerbe dann 75%/25% an Witwe/Tochter.

Wer bezahlt eigentlich den Gutachter? bZw. was wäre, wenn die Witwe das Haus veräußert, ohne vorige Begutachtung durch einen Spezi?

Ich danke schonmal für eure Antworten!

LG

Testament, Erbe, alleinerbe, Erbfall, Pflichtanteil, Witwe

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