Steuererklärung - Pendlerpauschale: leider keine Belege (Fahrkarten / Monatskarten) mehr vorhanden, Finanzamt lehnt daher Erstattung in voller Höhe ab, was tun?

Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem: Ich habe letzten Dezember die Steuererklärung für 2011 beim Finanzamt eingereicht (wie immer bei mir auf den letzten Drücker, aber gerade noch rechtzeitig). Nun bekam ich vor einigen Tagen den Bescheid und musste zu meiner Enttäuschung feststellen, dass ich gerade mal ca. 30,- Euro erstattet bekam. Der Preis für eine Monatskarte betrug im betroffenen Jahr 114,50 Euro, also insgesamt im Jahr 1374,- Euro. Ich war das ganze Jahr über in einer Beschäftigung, bei der ich ca. 2200,- Euro brutto monatlich verdiente (Steuerklasse 1). Die 12 Monatskarten habe ich komplett selbst bezahlt, bekam also keinen Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber. Erstattet vom Finanzamt wurden mir jetzt nur 30,- Euro.

Für die Steuererklärung für das Jahr davor bekam ich knapp 1600,- Euro erstattet - allerdings war ich da nur 6 Monate berufstätig (gleicher Arbeitgeber, gleiches Gehalt und gleicher Monatskartenpreis wie 2011) und war die anderen 6 Monate arbeitslos und bekam Arbeitslosengeld I.

Auf Nachfrage beim Finanzamt sagte man mir, dass man die beiden Jahre aufgrund der Arbeitslosigkeit von 6 Monaten in dem einen Jahr nicht miteinander vergleichen könnte und außerdem, da keine Nachweise (Monatskarten) vorlagen, hat man nur die normale Entfernungspauschale berücksichtigt. Die Dame vom Finanzamt sagte mir, ich könnte Widerspruch einlegen und schauen, ob ich wenigstens einige der Monatskarten noch finde. Leider habe ich gar keine Monatskarten mehr, da diese in der Vergangenheit auch nie vom Finanzamt als Nachweis verlangt wurden.

Was kann ich jetzt noch machen, um einen höheren Erstattungsbetrag als die 30,- Euro zu bekommen? Eventuell einen niedrigeren Monatskartenpreis aufschreiben und sagen, dass meine Kollegen im Zweifel bezeugen könnten, dass ich mit der S-Bahn bis zum Arbeitsplatz gefahren bin? Normalerweise durchfahre ich 2 Tarifzonen, wo die Monatskarte eben die 114,50 Euro kostete - bei nur einer Tarifzone hätte ich nur 76,00 Euro für eine Monatskarte bezahlt und hätte zusätzlich zunächst 15 Minuten zu Fuß laufen müssen. Meine Hoffnung wäre, dass dadurch der abzusetzende Betrag zwar dann aufgrund des geringeren Monatskartenpreises kleiner ausfallen würde, man aber dann vielleicht keine Nachweise mehr benötigen würde. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Vielen lieben Dank schon mal vorab für eure Hilfe.

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Das Finanzamt fordert Nachweis über beantragte Fahrtkosten an. Geforderte Nachweise nicht vorhanden. Was kann ich tun?

Hallo liebe GuteFrage-Community,

in meiner Steuererklärung für 2013 habe ich eine Entfernungspauschale von 4.000 Euro geltend gemacht. Diese setzt sich aus Wegen zur Universität (Januar bis August) und Wegen zur Arbeitsstätte (September bis Dezember) zusammen.

Für den Zeitraum Januar bis August habe ich das Fahrzeug meines Vaters verwendet. Für den Zeitraum September bis Dezember habe ich das Fahrzeug meiner Schwiegermutter verwendet.

Nun erhielt ich Antwort vom Finanzamt: - ich solle die beantragten Fahrtkosten geeignet nachweisen - ich solle angeben wer Halter der Fahrzeuge sind und wer die Kosten trägt - FA bittet darüber hinaus um Vorlage der Tankquittungen, Reparaturrechnungen, etc., ggfs. um Zahlungsnachweise falls ich nicht der Rechnungsempfänger bin.

Frage: Ich dachte bis zu einer Grenze von 4.500 Euro Entfernungspauschale fordert das Finanzamt keine Nachweise an? Wieso könnte dies in meinem Fall passiert sein? Wie sollte ich nun am besten vorgehen? Tankquittungen und Reparaturrechnungen liegen für das Jahr 2013 keine vor. Was passiert mit meiner Bewilligung falls ich angebe, dass der Halter der Fahrzeuge die Kosten trägt?

Vielen vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.

Beste Grüße

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Steuerrecht, Entfernungspauschale, zwei Wohnsitze

Guten Tag miteinander,

es geht um folgendes:

Ich habe einen Hauptwohnsitz, an dem befindet sich mein Lebensmittelpunkt (Familie, Freunde, Bekannte, Lebenspartnerin, Sportverein etc., ich denke, das ist hinreichend beleg- und begründbar, falls das Finanzamt da Zweifel haben sollte). Dann gibt es einen Zweitwohnsitz, an dem Ort, wo auch mein Arbeitsplatz ist (und an dem auch Zweitwohnsitzsteuer zu entrichten ist).

Ich bin nicht qualifiziert für eine doppelte Haushaltführung, darum geht es auch nicht, das möchte ich auch gar nicht erreichen.

Die Frage ist folgende: Wenn ich von meinem Arbeitsplatz zu meinem Hauptwohnsitz fahre (ca. 330km), am Freitagabend, um über das Wochenende an meinem Hauptwohnsitz zu sein, und dann am Sonntagabend oder Montagmorgen wieder zu meinem Arbeitsplatz bzw. Zweitwohnsitz zu fahren, kann ich für diese Fahrten die Entfernungspauschale beanspruchen und absetzen als Werbungskosten (also quasi an ~46 Tagen im Jahr)? Oder kann ich nur den kürzeren Weg vom Zweitwohnsitz zum Arbeitsplatz geltend machen? Nochmals, es geht hier nicht um doppelte Haushaltsführung und die dazugehörigen Heimfahrten, es ginge hier um den Arbeitsweg und was der Gesetzgeber als solchen ansieht.

Für Antworten, gerne auch etwas ausführend, falls Erfahrung oder Hintergrundwissen, bin ich sehr dankbar und wünsche einen guten Start ins Wochenende.

Steuererklärung, Arbeitsweg, entfernungspauschale, Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitz

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