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Durchgangsrecht beim Gartentor?

Hallo zusammen,
Ich bräuchte eure Hilfe! Ich wohne im ersten Stock eines Zweifamilienhauses. Der Mieter unter mir hat einen Garten. Die Mülltonnen befinden sich am Ende des Gartens am Gartentor. Jetzt kommt folgendes Problem: Der Mieter im Erdgeschoss schließt ab einer unbestimmten Zeit das Gartentor mit einem Vorhängeschloss ab. Ich kann also nicht mehr das Gartentor nutzen. Jetzt stellt sich die Frage, darf er das? Ich habe ihn vor einiger Zeit gebeten, mir einen Schlüssel für das Schloss zukommen zu lassen, wenn ich z.B. mit meinem Fahrrad spät abends nach Hause komme, durch den Garten in den Keller fahren kann. Hin und wieder bringe ich auch meinen Müll außen herum zu den Mülltonnen, damit ich so wenig Kontakt zu diesem Mieter habe wie nur nötig! Heute Nacht passierte natürlich das unvermeidbare, ich bin spät von einer Freundin nach Hause gekommen, auf dem Weg zur Wohnung habe ich das Törtchen geprüft, ob das Schloss noch hängt (dies war leider der Fall) der Mieter saß im Garten und beobachtete mich. Freundlich habe ich ihn gefragt, ob er das Tor aufschließen könne, dieser reagierte direkt aggressiv auf meine Bitte und speiste mich mit den Worten: "sie können auch wie jeder andere tagsüber den Müll weg bringen!" Seiner Meinung nach also, besitze ich nicht das Recht das Törchen ab einer bestimmten Uhrzeit ( vom Mieter des Erdgeschosses selbst bestimmt) zu nutzen.
Ich hoffe ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt! 😁
Ich hoffe auf eure Hilfe
Lieben Dank schonmal im Voraus

Garten, Mietrecht
Wie muss beim Wegerecht der Weg / die Fahrspur beschaffen sein?

Es geht mal wieder um das leidige Thema "Durchgangs- und Durchfahrtsrecht".

Das Hinterhaus wurde verkauft und der neue Besitzer möchte sein Recht auf Durchfahrt (ist im Grundbuch eingetragen) wahrnehmen. Darum wurde ein ca 3m breiter Streifen von störenden Pflanzen befreit, so dass jetzt von der Straße bis zum Hinterhaus der Weg frei ist. Der Untergrund des Streifens besteht aus Erde und Kies (nicht hundertprozentig eben, aber hart und fest), teilweise mit Gras und etwas Efeu bewachsen. Der alte 1 m breite gepflasterte Fußweg wurde entfernt, weil er außerhalb dieses 3m-Streifens liegt.

Frage 1: Muss jetzt ein neuer Fußweg innerhalb des Streifens gepflastert werden oder reicht der Untergrund aus, auf dem der Hinterhausbesitzer sein verbrieftes Recht (DurchGANG und DurchFAHRT) in Anspruch nehmen kann? - Wer kennt ein Urteil?

Frage 2: Wenn ein Fußweg angelegt werden MUSS, wer kommt dann für die Kosten der Anlage auf? - Wer kennt ein Urteil?

An einer Stelle des 3m-Streifens steht eine Konifere. Die in die Durchfahrt reichenden Zweige wurden bis zu einer Höhe von 2m entfernt. Nur an dieser Stelle ist zwischen Baumstamm und Rand der Platz für die Durchfahrt ca 2,50m breit.

Frage 3: Kann verlangt werden, dass dieser Baum gefällt wird, damit der Streifen auch an dieser Stelle 3m breit wird?

Vielen Dank für Eure Antworten!

 

 

Haus, Recht, Wegerecht

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