Hintergrund meiner Frage: Es gab eine regulär zustande gekommene Liste für die Kreistagswahl in Saalfeld-Rudolstadt. Höcke wollte in seiner Allmacht die Liste nicht akzeptieren, da sie nicht komplett besetzt war. Er wollte sie annullieren lassen und die Kandidaten weigerten sich. Das ist auch deren gutes Recht.
Es gab dann plötzlich eine zweite Liste, die "Alternative für Saalfeld-Rudolstadt" oder so ähnlich. Besonders absurd: Höcke rief dazu auf, nicht die AfD zu wählen, sondern die "Alternative für Saalfeld...".
Im Ergebnis haben die sich gegenseitig beschädigt.
Soweit so gut. Nun kündigt der AfD-Vize Braga an, dass eine Wahlanfechtung vorbereitet wird. Angeblich habe die Wahl "unter falschen Voraussetzungen stattgefunden" und "der Wähler sei objektiv getäuscht worden."
Aber wer klagt da nun gegen wen? Braga und Höcke vertreten da ja nicht die AfD, sondern diese "AfL". Erst durch das Manöver von Höcke wurde der Wähler objektiv getäuscht, da plötzlich nicht mehr klar war, wer die echte AfD sei.
Konsequenterweise müsste also im Streitfall die AfD gegen die AfD klagen oder? Also Landesverband gegen Kreisverband.