Hallo!
Ich werde Mieter in einem Haus (Neubau) und die Vermieterin hat sich auf unseren Wunsch hin um die Planung und den Einbau einer Küche gekümmert. Wir zahlen die Küche. Soweit so gut.
Die Vermieterin stellt uns nun eine Rechnung aus, aber nicht als Privatperson, sondern als Firma. Anscheinend hat sie ein kleines Nebengewerbe.
Sie bezieht sich in der Rechnung wiefolgt: "Einbauküche der Firma xy, wie besprochen".
Es gab über Whatsapp und telefonisch die Absprache, wie die Küche auszusehen hat. Mehr Unterlagen liegen der Rechnung nicht bei.
Sie weist auf der Rechnung an uns auch keine Steuernummer oder Ust-ID aus. Die ist doch aber gem. §14 USTG notwendig, oder? Auf Nachfrage kam die Antwort: "die neue Nummer ist noch nicht da, die alte gilt für ein anderes Gewerbe".
Sie stellt uns knapp 50 % der Summe in Rechnung, die Restzahlung soll nach Einbau erfolgen.
Ist das so zulässig? Worin lauern ggf. Gefahren? Oder einfach bezahlen? Es handelt sich definitv um eine vertrauenswürdige Person, ich will keine böse Absicht unterstellen. Aber ich will auch, dass es alles vernünftig und richtig läuft.
Danke vorab!