helal kennenlernen aber eltern dagegen?

Assalamu alaykum, vorab schonmal diese Frage geht nur an die Muslime und nicht an die, die unter jeder Frage, in der es um den Islam, mit den deutschen Gesetzen ankommen. Ich weiss, dass in Deutschland auch die dementsprechenden Gesetze gelten, davon braucht ihr garnicht anzufangen, also wenn ihr nichts hilfreiches zusagen habt, dann braucht ihr nichts hierauf zu antworten.

Nun zu meiner Frage. Ich bin eine Muslima und habe mir schon öfters Gedanken darüber gemacht, wie ich meinen späteren Ehemann inshAllah helal kennenlernen kann, also vom Kennenlernen bis zur Nikkah. Das Problem ist, dass meine Eltern nicht religiös sind und mein Vater auch komplett gegen das Kopftuch usw. ist, jedoch frage ich mich jetzt, wie ich meinen zukünftigen Ehemann helal kennenlernen soll. Ich will mich nicht mit ihm alleine treffen und ich möchte, dass er zu meinem Baba geht und ihn nach seiner Nummer fragt und ihn dementsprechend auch fragt, ob er mich kennenlernen darf. Bei den Treffen soll ein Mahram dabei sein, bei meiner Familie wird das aber nichts. Es ist mir wirklich sehr wichtig, den Prozess von Kennlernphase bis zur Ehe so helal wie möglich zu halten. Ich habe auch keinen geeigneten Wali, den ich bei bei meiner Nikkah an meiner Seite haben könnte. Ist alles ein wenig kompliziert und ich danke im Voraus schonmal jedem, der mir versucht weiterzuhelfen. Möge Allah swt euch belohnen.

Religion, Islam, Ehe, Nikkah
Unrechtsmäßige Eheschließung im Ausland?

Zwei Personen heiraten im Ausland der Deutsche Staatsangehörige fliegt dorthin im nachhinein erfährt der Deutsche Staatsangehörige das die Ehe nicht nach Gesetzen geschlossen worden ist sondern durch Korruption weil unterlagen fehlten.

Nach der schnellen Trennung und die Frau in Deutschland war stellt er eine Klage im Ausland. Die Ehefrau will davon nichts Wissen und stellte eine normale Scheidung in Deutschaland. Am ende gab es ein Urteil im Ausland die besagt die Ehe bestand nie Rechtsmäßig das Oberlandesgericht folgte dieser Meinung das man eine Ehe die nie bestand nicht scheiden kann und Anerkennt das Auslandsverfahren.

Da solche Verfahren Jahre dauern hatte die Frau dann einen anderen Partner und bekam 2 Kinder das bedeutet der Deutsche Mann wurde zweimal zum Rechtlichen Vater als Ehemann. Dieser beteuerte auch von den Behörden nicht mit der Frau verheiratet zu sein Rechtsmäßig.

Am ende bekam er Recht durch die Geburten bekamen die Kinder die nicht seine sind die Deutsche Staatsbürgerschaften und die Mutter Duldungen und Aufenthalte und der Deutsche Ehemann musste zwei Teure Anfechtungen machen.

Die Frau und Mutter der Kinder wusste ja von den Betrug und das sie weiter Falsche Angaben machte wie kann Ausländerbehörde und das Standesamt jetzt nachträglich reagieren mit den Urteil aus dem Ausland und Bestätigung des Deutschen Oberlandesgericht das diese Ansprüche weder für die Frau noch den Kindern zustanden.

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