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Sind Gebühren für Ratenzahlungen rechtens?

Hallo, ich habe aus meiner Vergangenheit, einige finanziellen Probleme, die ich gerade dabei bin abzuschaffen. Jetzt flattern mir immer wieder Schreiben von Rechtsanwälten und Inkassobüros ins Haus und ich versuche stehts so gut es geht, die Forderungen zu begleichen.

Leider geht das meist nicht in 1 Summe und dann wollen die immer noch zu der geforderten Summe (welche sich meist überwiegend aus Anwalts- und Inkassokosten zusammen setzt) obendrauf auch noch eine relativ Hohe Summe als Bearbeitungskosten haben (meist so um die 30 oder 40 Euro).

Ich gewähre jedem Gläubiger, freiwillig 4,95% effektiven Jahreszins auf die Forderung, welche bei mir durch eine Tabellenkalkulation, direkt in die Ratenzahlung mit eingerechnet wird. Ich unterschreibe keinerlei Ratenzahlungsvereinbarungen, welche eine Ratenzahlungsgebühr beinhalten.

Kann man mich dafür belangen, wenn ich mich weigere diese Bearbeitungsgebühren zu bezahlen, obwohl ich die anderen Kosten schon alle gezahlt habe und mich auch nicht vor den eigentlich angefallenen Kosten drücken wollte oder will?

Laut einem aktuellen Gerichtsbeschluß, sind Bearbeitungsgebühren der Banken, für einen Kredit, den man ja dann auch in Raten tilgt, eine unrechtmäßige Forderung. Wie sieht das mit den Bearbeitungsgebühren, für andere Ratenzahlungen aus?

Über fachkundige Hilfe würde ich mich sehr bedanken und bitte keine blöden Sprüche wie, am besten keine Schulden machen oder sowas. Danke

Rechtsanwalt, Recht, Gläubiger, Inkasso, Unrecht, bearbeitungsgebühren

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