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Anbau im Aussenbereich / Wohnflächenberechnung?

Moin,

meine Frage bezieht sich auf ein Bauvorhaben im Aussenbereich.

Das zuständige Bauamt hat uns bereits in Aussicht gestellt, dass ein Anbau nach §35 Abs4 Nr.5 möglich wäre. Die notwendigen Bedingungen a-c erfüllen wir.

Es wurde uns aber auch mitgeteilt, dass ein Anbau nicht zu groß werden darf.

Im Aussenbereicherlass habe ich gelesen, dass Familienheime mit einer Wohnung 160 qm und Familienheime mit zwei Wohnungen 250 qm nicht überschreiten dürfen.

Das bestehnde Haus an dem angebaut werden soll hat ca. 125 qm.

Zusätzlichehabe ich mal gelesen, dass dieWohnfläche nicht verdoppelt werden darf. Dazu steht aber in dem Erlass nichts. Die Info habe ich aus einer Präsentation vom Kreis Borken

Frage 1: Wie groß darf der Anbau werden?

Des Weiteren steht im Aussenbereichserlass, dass als Wohnfläche die Rohbaumaße ohne Abzüge gelten.( Link zum Erlass: http://www.mbwsv.nrw.de/service/downloads/Bauen/Aussenbereichserlass/)

Heisst es werden von den Raumgrößen die 3% nicht abgezogen (für Putz, Rigips etc) oder noch härter, dass die Wohnflächenverordnung hier nicht gilt. Die besagt ja, dass Räume mit gewissen Nutzungen (HWR, Abstellrume etc.) oder Flächen mit nicht ausreichender Deckenhöhe nicht zur Wohnflächenberechnung herangezogen werden.

Frage 2: Wie berechnet sie die Wohnfläche im Aussenbereich gemäß Erlass?

Vllt hat jemand hier ja Erfahrung die er mit mir teilen kann.

Vielen Dank Gruß Henning

Recht, Gesetz, Bauantrag, wohnflaeche
Ist es erlaubt, dauerhaft in einem Gartenhaus zu wohnen?

Hallo Leute :)

Meine Frage steht eigentlich schon oben:

Ich möchte gerne wissen ob es in Deutschland erlaubt ist, im eigenem Garten dauerhaft in einem etwas größeren Gartenhaus zu leben? (ca. 10.000 €)

Ob sich das wirklich lohnt ist eine andere Sache, denn schließlich sind die Grundstückspreise auch nicht wirklich billig (hier in der Nähe) und zum Wohnen ist selbst in einem großen Gartenhaus nicht viel Platz (wenn man alleine ist geht es, mit Familie eher nicht). Klar ist auch, dass es nur in einem Wohngebiet möglich ist, Erholungsgebiete und Gewerbegebiete kommen selbstverständlich nicht in Frage. Und dass ich ab einer bestimmten Größe auch ein Fundament bauen muss, weiß ich auch. Es gibt Gartenhäuser mit guten, wohnungsähnlichen Fenstern, Badezimmer und Küche kann man auch einbauen. Ich weiß nicht, ob es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, deswegen solltet ihr wissen, dass ich mich nur für Hessen und Niedersachsen interessiere. Meine Überlegung ist, dass man doch auch für einigermaßen wenig Geld ein kleines "Eigenheim" besitzen könnte, sofern man auch in einem Gartenhaus dauerhaft wohnen darf. Ob sich das wirklich lohnt ist, wie schon gesagt, eine andere Sache... :)

Ich würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen und vielleicht kam dem Einen oder Anderen selbst die Idee oder hat gar schon eigene Erfahrungen gemacht und ist mit den Rechtslagen vertraut !

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Liebe Grüße

FirstDogAsu <3

Wohnrecht, Garten, wohnen, bauen, Gartenhaus, Rechtslage, Baugrundstück, Bauvorschriften

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