ALG 1 bei Meister bzw in der Zwischenzeit?

Hallo,

ich habe vorraussichtlich einen Anspruch auf ALG 1 ab ende diesen Monats (werde wahrscheinlich Gekündigt, wegen Auftragsmangel in der Branche)

Nun beginne ich, unter anderem deswegen, ab Januar in Vollzeit mit dem Handwerksmeister.

Die ersten Teile (3+4) gehen ca 3 Monate. Jan Feb März. In dieser Zeit gibt es Bafög.

Der nächste Kurs beginnt allerdings erst Nov. 2022

Somit bleibt für die Monate

April, Mai, Juni, Juli, August, September, Oktober

ja Arbeitslosigkeit bestehen.

Besteht in dieser Zeit ein Anspruch auf ALG1, da vorher auch einer Bestand?

Wie ist es mit Jobs? Ich würde die Zwischenzeit gerne Nutzen um Fehlendes Wissen als "Quereinsteiger" mir an zu eignen.

- ich habe bereits mit einem Betrieb gesprochen der mir Unterstützung bietet inkl. 450€ Job (learning by doing)

Muss man Stellen annehmen obwohl man bereits eine Zusage zum Meisterkurs hat? (Ich weiß, man darf Stellen ablehnen aufgrund des Gehalts, aber das geht auch nur 3 Monate) aber wie ist es mit etwas in der Zukunft?!

Wie ist die Rechtslage, wie ist die Praxis bzw. Auf was kann ich mich vorbereiten was am ehesten Passiert.

Wie hoch ist das Alg in den Monaten April, Mai... Da davor ja Schule und Bafög ist statt Gehalt?

Wann muss man den Antrag auf ALG1 stellen für die Zwischenzeit?

Und evtl. noch gut zu wissen, ich habe gehört man kann etwas Unterstützung bekommen wenn man in die Selbständigkeit startet aus der Arbeitslosigkeit heraus. Geht das auch in meinem Fall?

Ich danke schon mal ganz dolle allen, die eine Gute Antwort haben.

Arbeitslosengeld, ALG I, BAföG, Zeitfenster, AFBG, Meisterschaft, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Meister Bafög + Kostenerstattung durch AG = Strafanzeige?

Guten Tag,

ich bräuchte Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

Habe eine Fortbildung zum Techniker auf Teilzeit vor 3 Jahren begonnen. Mein Arbeitgeber erstattet mir nach erfolgreichem Techniker Abschluss 50% der Lehrgangsgebühren. Trotzdem habe ich zu beginn der Weiterbildungsmaßnahme Meister Bafög beantragt und bewusst keine Angaben zu Kostenerstattung durch Arbeitgeber angegeben, da:

1.) Bei Kündigung mir die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber verwehrt worden wäre und ich somit keinerlei finanzielle Förderung erhalten hätte

2.) Es sich hierbei um keinen tatsächlich geflossenen Zuschuss handelt (Erstattung erst nach erfolgreichem Abschluss)

3.) Eine nachträgliche Änderung eingereicht werden kann (also ab Erhalt des Zuschusses).

Situation heute: Techniker-Abschluss erreicht; Kostenerstattung durch AG wird demnächst erfolgen. Diese Information wurde über die Techniker-Schule an das Bafög-Amt weitergeleitet. Nun habe ich kürzlich einen Brief erhalten, indem steht, dass ich die Bafög-Förderung zurück zu zahlen haben (ist mir vollkommen bewusst) und dass ich mich in Rahmen einer Anhörung Schriftlich dazu äußern soll. Eine eventuelle Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren könnte eingeleitet werden.

Droht mir jetzt tatsächlich eine Strafanzeige??? Da ich ja die Kostenerstattung bis zum heutigen Tag noch nicht erhalten habe, werde ich auch keine Angaben zu Förderungen/Kostenerstattung machen. Ich habe dies zu beginn auch mit einem Finanzberater besprochen und auch dieser war der Meinung, dass ich bei Antragstellung des AFBG keine Angaben zu Kostenerstattung vom Arbeitgeber nennen muss, solange dies bei Erhalt der Kostenerstattung nachträglich an das Bafög-Amt eingereicht wird.

Ich hoffe mir kann hierzu jemand helfen, denn ich schiebe schon etwas Panik :/

Danke im Voraus!!! :)

Finanzen, Recht, BAföG, Meister-Bafög, Techniker, AFBG

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