Hallo, Du mußt gar Niemanden in Dein Haus lassen! Man kann sich gern schriftlich bei Dir anmelden und die gründe benennen, aber wenn Du Nein sagts dann heißt es Nein. Was Anderes ist es, wenn der Heizungsableser kommt... oder der Schornsteinfeger, aber auch hier gilt es, daß Deine Zustimmung vorliegt. Notfalls kontakte den Mieterschutzbund! Lies auch unter http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch

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Stell doch genau Demjenigen die Frage, der Dich grad im Aufzug begrüßt hat und mit dem es Dir so ergeht, wie er es sieht?! Vielleicht findet er das genauso seltsam? Und Du wirst sehen, wie schnell man in einem Gespräch ist!!! Ich halte viel mehr von diesen direkten Fragen, löst Vieles von selbst und es ist erstaunlich, wie froh Dein Gegenüber ist, weil Du so "mutig" warst und genau diese unangenehme Situation ansprichst. Mn ist irgendwie erleichtert im Nachhinein...

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es kommt auf den Kaufbetrag an!!! Der Verkäufer ist in der Pflicht, Dir ab einer Bestellung/Kaufbetrag von mind. 40,- € Warenwert auch die Versandgebühren bei Rückgabe der Ware zu erstatten, jedoch nicht die Nachnahmegebühren! das ist Deine freie Entscheidung, wenn Du diese Art von Zahlung wünschst! Und Du zahlst ebenfalls die Versandgebühren, wenn Du auch nur 1 Artikel von dem Bestellten behältst! Kläre es am besten im vorab und oftmals gibt es ja auch PayPal als Zahlungsmethode, dies ist der sicherste Weg! Viel Glück

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