Als allererstes würde ich dir vernünftig Raten, für die nächsten Schritte die du gehst, das grüne Zeug aus deiner Tasche loszuwerden und in es in Zukunft auch sein zu lassen.

Aus rein sachlicher Perspektive ist es wichtig, wie alt du bist und was du gerade machst. Du bist bis 21 Jahre und in einzelnen Fällen wie z.B. bei der allgemeinen Schulausbildung oder bei deiner ersten Berufsausbildung bis 25 Jahre unterhaltsberechtigt. Das heißt, dass beide deiner Elternteile für deinen Unterhalt aufkommen müssen. Dieser erfolgt in einem üblichen Haushalt nicht per Barunterhalt (Geld), sondern in Form dessen, dass du in der Wohnung bzw. im Haus deiner Eltern wohnst, vom selben Einkauf lebst und am selben Tisch dein Essen isst.

Sollte ein Grund vorlegen, weshalb du nicht bei einem oder bei keinem Elternteil leben kannst (solange dir keine Eigenverschuldung für den Rausschmiss nachgewiesen werden kann), müssen deine Eltern dir Barunterhalt leisten. Dies ist ein Betrag den du ausgezahlt bekommst, der dafür ausreichen soll, deine Miete und deinen Lebensbedarf zu decken. Dieser richtet sich nach dem Einkommen deiner Eltern und deinem Alter. Siehe dazu auf die Düsseldorfer Tabelle (kleiner Hinweis: Die Düsseldorfer Tabelle wird fast jedes Jahr umgeändert. Siehe, dass du eine Tabelle vom Jahr 2022 einsehen kannst). Für alles weitere ist das Jugendamt zuständig. Wenn du über 18 und unter 25 bist, wende dich an das Jobcenter. Dieser sorgt dafür, dass deine Eltern für deinen Lebensunterhalt aufkommen.

Liebe Grüße.

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