Hausgeld setzt sich zusammen aus 3 Bestandteilen:

  • NICHT umlagefähige Nebenkosten (kann der Eigentümer der Wohnung NICHT auf den Mieter umlegen. Muss der Eigentümer also selbst zahlen). Z.B. Kosten für ein Konto, auf welches die Miete gezahlt wird.
  • umlagefähige Nebenkosten (kann der Eigentümer auf den Mieter umlegen. Muss also der Mieter zahlen, nicht der Eigentümer). Z.B. Kosten für Müllabfuhr.
  • Instandhaltungsrücklage (Das Geld, welches der Eigentümer der Hausverwaltung zahlen muss, für den Fall zukünftiger Reparaturen am Gebäude)

Wenn Du selbst in Deiner Eigentumswohnung wohnst, musst du alle 3 Bestandteile des Hausgeldes tragen. - Denn es gibt ja keinen Mieter, auf den du die umlagefähigen Kosten "schieben" könntest.

Bist du hingegen Mieter einer Wohnung, so zahlst du nur die umlagefähigen Kosten (also die Kosten, welche der Eigentümer auf dich "schieben" kann). Die nicht umlagefähigen Kosten und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage trägt immer der Eigentümer, nicht der Mieter.

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