Rein rechtlich gesehen hat der ''Kunde'' eine recht auf die angebotene Leistung. Der Servicetragende ist dazu verpflichtet diese Leistung zu vollbringen. Aber in diesem Falle, hättest Du die 50 Euro abtreten können und vom Fahrer irgendeinen Bescheid erhalten als Nachweis dass Du ihm wirklich die 50 Euro gegeben hast und diese später von der Firma zurückfordern.
Aber ehrlich gesagt wäre ich in dieser Situation auch gelaufen ;)
Gruß Willi