Rein rechtlich gesehen hat der ''Kunde'' eine recht auf die angebotene Leistung. Der Servicetragende ist dazu verpflichtet diese Leistung zu vollbringen. Aber in diesem Falle, hättest Du die 50 Euro abtreten können und vom Fahrer irgendeinen Bescheid erhalten als Nachweis dass Du ihm wirklich die 50 Euro gegeben hast und diese später von der Firma zurückfordern.

Aber ehrlich gesagt wäre ich in dieser Situation auch gelaufen ;)

Gruß Willi

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Das Verfallsdatum bei der Zahncreme ist besonders wichtig, da mit der Zeit die Flouride (ppm) in der Paste ihre Wirkung verlieren. So hast du Antikariespaste (Elmex, Sensodyne...)und sie hilft nicht, da sie abgelaufen ist, aber die Zähne werden trotzdem sauber.

lg willi

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