Der Verkäufer ist vollkommen freizügig bei der Preisgestaltung. Ein angebotener Preis ist erstmal vollkommen unverbindlich, rechtlich stellt jede Preisauszeichnung eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Kaufangebot dar, das ist beim Kaufmann um die Ecke nicht anders als bei ebay-Kleinanzeigen. Du kannst zum angebotenen Preis kaufen oder ein günstigeres Kaufangebot machen. Der Verkäufer muss dabei nicht mal auf dein Angebot eingehen, sondern kann ein Gegenangebot machen oder garnichicht verkaufen. Sobald man sich handelseinig geworden ist, ist ein verbindlicher Kaufvertrag erwachsen, der von beiden zu erfüllen ist. Der Käufer ist zur Zahlung verpflichtet und der Verkäufer zur Lieferung der Ware so wie sie beschrieben ist. Nur wenn die Ware andere Eigenschaften hat als angeboten oder sich der Preis später als Wucher herausstellt hat man eine Handhabe gegen den Verkauf vorzugehen.

Anders bei Versteigerung bei zb ebay, da ist die Abgabe eines Auktionsangebot bereits verbindlich und mit Gewinn der Auktion entsteht der Kaufvertrag, auch Wucher ist in dem Fall nicht mehr anfechtbar. Lediglich die Warenbeschreibung muss den Tatsachen entsprechen.

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