Antwort
Du mußt dem Jobcenter zunächst einmal nur VOR dem tatsächlichen Antritt Deiner Beschäftigung eine entsprechende Meldung zur Beschäftigungsaufnahme geben .
An der Wohnungsmiete wirst Du Dich dann anteilig in Relation der dort gemeldeten Mitbewohner selbst aus Deinem Verdienst beteiligen müssen . Bei insgesamt 3 Personen wäre das dann 1/3 der Warmmiete + Betriebskosten .
Da Du mit 2000 Euro Bruttoverdienst dann zudem auch wahrscheinlich Deinen persönlichen Regelbedarf deutlich übersteigen würdest , bekäme Deine Mutter neben 1/3 der Mietkosten auch den Regelleistungsanteil für Dich vom Jobcenter gekürzt .
Bekommt Deine Mutter zudem noch Kindergeld für Dich , so wird ihr dieses dann zusätzlich noch anteilig als Einkommen angerechnet werden .