Antwort
Es ist Dein gutes Recht das Döner Lokal mit 1 Stern zu bewerten, wenn es Dir dort nicht geschmeckt hat.
Mit dieser sachlichen Kritik muss der Inhaber, Mitarbeiter halt klarkommen.
Im Übrigen hast Du sie ja nicht beleidigt oder sonstige Kommentare geschrieben, die enorm geschäftsschädigend sind.
Darum würde ich an Deiner Stelle gar nicht darauf reagieren, weil kein Anwalt wird da etwas machen.