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Antwort
Genau aus diesem Grund wäre es besser, du hättest dich eines Anwalts bedient. Manchmal sagt man unüberlegte Dinge, die dir aber das Genick brechen können. Du hättest lieber gar nichts sagen sollen... Ich weiß nicht, was vertraglich bei dir geregelt ist, aber im Grundsatz trägt derjenige die Beweislast, der einen Anspruch geltend machen möchte, in diesem Sinne Du. Du musst nachweisen können, dass du eher ein Tollpatsch gewesen bist und keinen Sekundenschlaf hattest. Ob du das nachweisen kannst, ist zu bezweifeln.