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Verkehrstechnisch bleibt ein Fahrrad mit Hilfsmotor ( "Otto" bis 50 ccm ) auch mit abgeschaltetem oder defektem Motor ein Kraftfahrzeug , bzw. ein Kleinkraftrad .
Für diese Fahrzeuge benötigt man aber keine Fahrerlaubnis nach FeV , sondern "nur" eine Prüfbescheinigung zum Führen von Mofas .
Im Zweifel verhält man sich dann selbst durch reines Pedelieren solch eines Fahrzeuges ordnungswidrig , da diverse Gerichte neben der fahrzeugtypischen Eingruppierung auch Abmessungen und Gewicht selbst ohne Motorbetrieb als deutlich höheres Betriebsrisiko gegenüber einem echten Fahrrad einstufen .
Wenn Du selber mal ein Mofa wie eine Hercules Prima 4 oder eine Vespa Chiao pedeliert hast , wirst Du Dich freiwillig für schieben entscheiden .