Wenn die Aufnahme der Anhängerkupplung nicht gerade durchrostet, oder die Bremssättel bzw alles was damit in Verbindung steht in naher Zukunft Schaden erleidet, dann bleibt die Garantie, bzw in dem Fall ehr die gesetzliche Gewährleistungspflicht unberührt. Die Garantie erstreckt sich ohnehin bei Gebrauchtwagen nur auf einen sehr eingeschränkten Aggregat- Umfang wie Motor, Lichtmaschiene, Servolenkung, Getriebe, Klimakompressor und Expansionsventiel.... Damit hat weder die Bremse noch die Aufnahme der AHK etwas zu tun. Sollte eins der Steuergeräte durch die Elektoinstallation der AHK etwas mitbekommen haben, wäre das mit und ohne Garantie deine eigene Sache. Lediglich in der Gewährleistung wäre da was zu machen und da müsste man dir den Fehler schon nachweisen.
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