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Antwort
In Deutschland ist es erlaubt. Allerdings darf der 23-jährige nicht eine “fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ der Jugendlichen ausnutzen. Das trifft zu, wenn die 15-jährige Einschränkungen hat, die bewirken, dass sie ihren Willen nicht bilden oder nicht ausdrücken kann, ob sie Sex will oder nicht.
Es darf auch kein Abhängigkeitsverhältnis bestehen und sie darf keine Schutzbefohlene sein, also nicht mit dem Chef oder einem Lehrer. Und nicht gegen Bezahlung, klar.
Bei uns in der Schweiz ist es nicht erlaubt. Erst ab 16.