Werden die Äpfel zu Fallobst und liegen die demzufolge auf Ihren Grundstück, gehören sie Ihnen.

...Aber nur dann.

In irgend einer Form künstlich "nachhelfen", dass die Äpfel fallen, oder pflücken dürfen Sie sie nicht.

Ausnahme: Ihr Nachbar sagt, dass Sie sich an seinem Apfelbaum "bedienen" dürfen.

...Sagen wir teilweise auch zu unseren Nachbarn, und die nehmen das Angebot gerne an.