Antwort
Selbst den Sperrmüll an der Straße mitzunehmen ist eine Straftat, in dem Fall Diebstahl.
Eine Fundsache ohne Absicht, sie dem rechtmäßigen Eigentümer zuzuführen ist ebenso eine Straftat, in dem Fall Fundunterschlagung
Lediglich die Tatsache, dass sowohl am Sperrmüll, wie auch an einer stark beschädigen Fundsache wahrscheinlich niemand mehr Interesse hegt, lässt solche Straftaten meistens ungesühnt, aber man weiss es eben nicht. Richtig wäre es, sie in der Absicht dem rechtmäßigen Eigentümer zukommen zu lassen, beim Fundbüro abzugeben.