Die Zeit der Schulpflicht (9 Jahre) ist reine Ausbildungszeit, d.h. vorrangiges Ziel ist das Anhäufen von Bildungswissen. Wieso sollte hier eine Bezahlung erfolgen?

Diese Phase reinen Lernens wird im Falle von Abitur bzw. eines anschließenden Studiums sogar noch über die Schulpflichtzeit hinaus verlängert.

Wer hingegen im Anschluss an die Schulpflichtzeit in eine berufsbezogene Lehre eintritt, schafft Mehrwert am Arbeitsmarkt, was finanziell (Lohn) entgolten wird.

Dumme Sache, aber klassische Schulkinder sind - und bleiben vorerst sicherlich - unbezahlt.

Mögliche Abhilfe: Taschengeld, Ferienjob.

Alles Gute!

...zur Antwort