Grundsätzlich sind Operationen aus islamischer Sicht zulässig:

Aus den klassischen Quellen geht hervor, dass der Prophet bei einer Reihe von Gelegenheiten eine Art Organtransplantation vornahm und ein abgetrenntes Glied oder eine gebrochene Nase wiederherstellte. Auch Knochen- und Zahntransplantationen waren üblich, und die Rechtsgelehrten betrachteten solche Transplantationen als in der Schari'a zulässig. [...] Bei den meisten dieser Beispiele in den frühen Quellen war das Ziel ganz klar: Der Eingriff war hauptsächlich zu Korrekturzwecken zulässig. Da die koranische Aufforderung darin bestand, die eigene Person zu bewahren, lieferte sie auch die Begründung für die Erlaubnis und sogar die Verpflichtung, eine Heilung für jede Verletzung zu suchen, die zu dysfunktionalen oder deformierten Organen führte.

Nachfolgend geht es um Schönheitsoperationen:

Diese traditionelle islamische Betonung des gesunden Aussehens und der Verschönerung unterstützt die kosmetische Chirurgie, solange der Eingriff keinen Schaden verursacht. Eine zusätzliche Bedingung, die in einigen Quellen genannt wird, besagt, dass kosmetische Operationen nicht zu einer Täuschung über die wahre Identität führen dürfen.

Im schiitischen Islam stellen solche Eingriffe also kein wirkliches Problem dar. Bedenke, dass manche Menschen ggf. auch unter ihrem Aussehen leiden. Hier kann eine Operation ein Ausweg sein.

Im sunnitischen Islam, speziell der hanbalitischen Rechtsschule, sieht die Situation etwas anders aus:

Die hanbalitischen Rechtsgelehrten haben Frauen jede kosmetische Verschönerung (z. B. das Hervorheben der Augenbrauen) verboten, die sie einer Prostituierten ähneln lässt. Ein noch strengerer Fall wird in der Zusammenstellung von Bukhari geschildert, wo eine Frau, die während einer Krankheit ihr Haar verloren hatte, den Propheten um die Erlaubnis bat, falsches Haar zu verwenden. Der Prophet verweigerte ihr die Erlaubnis mit der Begründung, dass Gott denjenigen verflucht, der sich auf einen solchen Akt der kosmetischen Verschönerung einlässt. Mit anderen Worten: Nach einer Reihe von Überlieferungen in maßgeblichen sunnitischen Quellen sind korrigierende kosmetische Eingriffe zur Verbesserung der Schönheit unzulässig, wenn sie zu einer Täuschung über die wahre Identität führen und ein korruptes Sozialverhalten verursachen.
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