Lamda 1/4 Antennen:
Die in der lt. Fragestellung angegebenen Höhe beider Balkone erscheint ausreichend. Sollte sich jedoch die Gelegenheit für Lamda 1/2 bzw. 5/8 ergeben, wären diese zwar vom Gewinnfaktor um einiges besser, aber auch um einiges größer (länger)
Wobei u.a. in Deutschland auch CB-Funk-Richtantennen erlaubt sind. Bitte hier jedoch die bautechn. Größe dieser Antennen in Bezug der Montagemöglichkeit auf dem Balkon berücksichtigen.
Nach erfolgter Antennenmontage:
Die Antenne auf das niedrigste sog. SWR (reflektierte Sendeleistung) abstimmen. Je niedriger das SWR desto besser ist die Antenne in Resonanz.
Anderenfalls kann das Gerät selbst Schaden nehmen und die Reichweitenqualität (Sendung und Empfang) ist "stark verbesserungswürdig".
Evtl. Brenner (CB-Funk-Sendeverstärker)
BITTE NICHT! (wobei die Verantwortung beim Fragesteller selbst liegt)
1. wie schon andere GF-User korrekt sagten: Es ist in den meisten Ländern verboten (wobei sich jedoch die Fernmeldebehörden div. Länder wenig darum scheren) Was jedoch keinen Freibrief für z.B. Deutschland bedeutet.
2. Derartige CB-Funk-Brenner arbeiten größtenteils im sog. C-Betrieb (unabgestimmt) U.a. genau deshalb können sie auch weit fernab des CB-Funkbereiches ERHEBLICHE Störungen anderer Funkdienste verursachen.
Von evtl. gestörten Nachbarn (z.B. wegen Einstrahlungen in PC-Lautsprecher, Radio etc..) mal abgesehen.
Nicht umsonst werden solche CB-Funk-Nachbrenner auch als "Hochfrequenzschleuder" bezeichnet.
Speziell sicherheitsrelevante Funkdienste kennen hier keinen Spaß und verständigen in derartigen Fällen SOFORT den Funkmessdienst der BnetzA (Bundesnetzagentur)
Wobei der Peilvorgang/Standortfeststellung innerhalb weniger Sekunden möglich ist.
Wird man mit einem derartigen Brenner erwischt, sind die Folgen u.a.
- Beschlagnahme des Brenners und ggfs. auch des legal damit verbundenen CB-Funkgerätes.
- Ein Bußgeldverfahren wegen u.a. Verstoßes gegen das TKG (Telekommunikationsgesetzes)
- Der Kostenbescheid für den Einsatz des Funkmessdienstes (ohne weiteres mehrere Tausend Euro)
- Wurden durch Funkstörungen durch den Brennerbetrieb bei anderen Funkdiensten (Krankentransport, Flugsicherung etc..) erhebliche Sachwerte bzw. Menschenleben gefährdet, kämen ggfs. weitere zivil-bzw. strafrechtliche Verfahren dazu.
Einzige Möglichkeit der legalen Nutzung von Sendeleistungs-Verstärkern:
Für lizenzierte Funkamateure NUR auf Amateurfunkfrequenzen. Solche Sendeleistungsverstärker arbeiten
- gerade wegen der Vermeidung von Funkstörungen -
im sog. A-Betrieb (also auf die jeweilige Sendefrequenz abgestimmt) und haben nicht umsonst div. Filtertechnik eingebaut. Was solche Amateurfunk-Sende-Verstärker im Vergleich zu CB-Funk-Sendeverstärkern um einiges teurer macht.
Besonderheit beim CB-Funk
Im Vergleich zu anderen lizenzfreien Bereichen (PMR, Freenet usw) gibts beim CB-Funk öfters sog. Überreichweiten. Das begründet sich u.a. mit der CB-Funkzugehörigkeit zum oberen Kurzwellenband (27 Mhz)
In derartigen Fällen sind faktisch auf sämtlichen CB-Funkfrequenzen z.B. ausländische Stationen (u.a. Italien, Spanien, England, Russland USA etc.) teils derart stark hörbar, daß lokaler Funkverkehr ggfs. unmöglich wird.
80 Kanal-CB-Funkgeräte
In Deutschland zulässig mit Ausnahme grenznaher "Schutzzonen" zu anderen Ländern. Innerhalb dieser Schutzzonen ist dt. CB-Funkbetrieb zwischen Kanal 41-80 untersagt. U.a. Querverweis auf
http://www.hobbyfunk.de/cb/schutzzonen.html
Der legale 80 Kanal-CB-Funk ist ein deutscher Alleingang. In div. anderen EU-Ländern sind nur 40 Kanäle (1-40) in AM, FM, SSB zulässig.
Legale CB-Funkgeräte
dürfen AM, FM, SSB (Kanal 1-40) je nach Gerätemodell
und können je nach Gerätemodell zusätzlich Kanal 41-80 (nur FM)
beinhalten.
Allen legalen Geräten gemeinsam: Sie müssen u.a. mit einer sog. Konformitätsbescheinigung (Baumusterzulassung) bzw. einer CE-Kennzeichnung versehen sein.
U.a. Hersteller größtenteils in Deutschland erlaubter CB-Funkgeräte:
Albrecht, DNT, Stabo, Uniden-President um nur einige wenige Firmen zu nennen.
Sog. Exportgeräte (mit teils erheblich mehr Sendeleistung, erweiterten Frequenzbereich usw.) NUR ZULÄSSIG für lizensierte Funkamateure. Einer der dafür bekanntesten Modelle wäre die President Jackson mit div. Modellversionen.
Evtl. ältere CB-Funkgeräte mit z.B. Prüfnummern PR-27, KF...usw. von Stabo, Zodiac DNT, Kaiser, usw. wären zwar
- durchweg erlaubt
- aber beinhalten keineswegs immer alle gegenwärtig in Deutschland zugelasenen CB-Funkkanäle bzw. Modulationsarten.
Wenn das Vorstehende fürs Erste hoffentlich weiterhilft, dann bitte nicht mein Fleißbienchen (GRINS) vergessen.