Zunächst solltest Du mal einen Techniker vom Netzbetreiber kommen lassen zur Klärung der Eigentumsverhältnisse an den beiden Zählern .

Wenn der unbeschaltete Zähler ( bereits ) zum Eigentum der früheren Hauseigentümer gehörte , ist es dem Netzbetreiber vollkommen wumpe . Den kannst Du dann ggf. intrafamiliär noch mal weiter nutzen , wenn Deine eigenen Kinder später mal Kost- / und Stromgeld bezahlen sollen . Eichung ist dann auch nicht nötig bei dem momentan stillgelegten Zähler .

Den Netzbetreiber / Energieversorger interressiert da nur der Zähler , Plombierung und Eichung des Zählers im Strompfad zwischen Hauseinspeisung und Unterverteilung .

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