Antwort
" Im tiefsten Wald, auf dem eigenen Privatgrundstück, in der Feldmarkt im Gebüsch irgendwo, in Straßengräben, in Flüssen, im Bach eventuell auf Sport und Spielplätzen unter Bäumen, wenn es keiner großartig sehen tut, auf öffentlichen Parkplätzen gut geschützt hinter dem eigenen Auto beziehungsweise LKW, wenn es keiner großartig sehen tut, so ist das Pinkeln draußen in der Öffentlichkeit grundsätzlich dann erlaubt beziehungsweise gestattet im allgemeinen so..."