Es wird schwierig zu heiraten, wenn man nie geboren worden ist...

Sofern man nicht in dem Standesamt heiratet, in dem auch die Geburt beurkundet wurde, braucht man einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister, der nicht älter als ein halbes Jahr sein darf. Die Geburtsurkunde vorzuzeigen ist nicht mehr nötig, denn der beglaubigte Auszug ist aussagekräftiger.