Zunächst mal, ich pflege meine Freundschaften im realen Leben zu schließen, also kann ich nicht dein Freund sein.

Was Dein Arbeitgeber da von Dir erwartet macht nur Sinn für dich,wenn Du bis jetzt weniger als vier Wochen bei der Zeitarbeitsfirma beschäftigt bist, denn dann wäre die Wartezeit für Lohnfortzahlung noch nicht erfüllt. Besteht das Arbeitsverhältnis bereits länger als vier Wochen hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Ob eine AU besteht oder nicht, entscheidet nicht der Arbeitgeber sondern der behandelnde Arzt. Nach ausscheiden aus dem Unternehmen ist der Arbeitgeber verpflichtet dich für die geleistete Arbeit und nicht genommenen Urlaubsanspruch wie vertraglich vereinbart zu entlohnen. Weigert er sich ganz oder teilweise, wirkt die Drohung mit einem Anwalt wahre Wunder. Reicht die Drohung nicht aus, rate ich dringend dies in die Tat umzusetzen. Das kostet nicht die Welt muss aber leider, selbst bei erfolgreicher Klage vor dem Arbeitsgericht, aus eigener Tasche bezahlt werden sofern keine Rechtsschutzversicherung besteht.

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