Potentielle Ehepartner dürfen sich auch vorher sehen:

Die Scharia erlaubt es den zukünftigen Ehepartnern, sich zum Zweck der Auswahl zu treffen, und erlaubt es auch, Meinungen zu erfragen und abzugeben, wenn sie gefragt werden.

Ayatollah Sistani sagt:

Ein Mann sollte den Eigenschaften der Frau, die er heiraten möchte, große Bedeutung beimessen. Er sollte nur eine Frau heiraten, die keusch, ehrenhaft, von guter Abstammung und rechtschaffen ist. Sie sollte ihm in den diesseitigen und jenseitigen Angelegenheiten eine Hilfe sein. Der Mann sollte seine Wahl nicht auf die körperliche Schönheit und den Reichtum der Frau beschränken. [...] Es ist zulässig, dass ein Mann die Frau, die er heiraten will, auf ihre Attraktivität hin untersucht. Ebenso ist es erlaubt, mit ihr zu sprechen, bevor er ihr einen Antrag macht. Es ist also erlaubt, ihr Gesicht, ihr Haar, ihren Hals, ihre Hände und Handgelenke, ihre Beine und andere Körperteile zu betrachten

Quelle: A Code of Practice for Muslims in the West von Ayatollah Sistani, 2014

Zudem sollte der Mann eine Frau nicht allein ihrer Schönheit wegen heiraten:

Imam As-Sadiq (a.) sagte: „Wenn der Mann eine Frau wegen ihres Vermögens oder ihrer Schönheit heiratet so wird er keinen Segen erlangen, wenn er sie aufgrund des Glaubens heiratet, so segnet Gott sie mit Schönheit und Vermögen.“ [Al-Kafi von Al-Kulaini, Band 5, Seite 333, Hadith 3]

Sollte sich herausstellen, dass die beiden in ihrer Ehe gar nicht miteinander klar kommen, können sie sich natürlich auch trennen.

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