Liegt am Einzelfall. In der Regel ist das kein Problem, aber es könnte durchaus Ausnahmen geben in denen Namen- oder Produktrechte verletzt werden. Allerdings bist Du der Hersteller des Gesamtprodukt, bedeutet, Ansprüche der Konsumenten und des Zwischenhandel wegen zb. Gewährleistung oder Schadensersatz wegen Produkthaftung richten sich gegen Dich und sind nicht auf den Hersteller des Bauteils zu übertragen. Baust und verkaufst Du zb. einen PC, der wegen eines defekten Bauteil die Wohnung des Konsumenten in Brand setzt, löst das Schadensersatzansprüche gegen dich als Hersteller aus, der Hersteller des Bauteils das den Brand verursacht hat, ist in den allermeisten Fällen außen vor.
Auch können Patentrechte verletzt werden, wenn du einfach etwas geschütztes nachbaust.