Ist schon ein Regelrechtes Phänomen, In den letzten Jahren haben immer mehr Händler eine Enorme Anzahl an sog. Rentner Fahrzeuge auf den Höfen stehen und meist werden dies auch nur so ganz beiläufig mit dem Vermerk " Im Kundenauftrag zu verkaufen" angeboten.

Dabei will er nur die Haftungskriterien umgehen.

Seltsam ist dabei dann nur, wenn man de ein oder anderen Vorbesitzer Kontaktiert, stellt sich heraus, dass es 

1. Kein Älterer Mensch ist der das Fahrzeug Besaß und auch nutzte.

2. Der Ehemalige Besitzer nichts von einem solchen Kundenauftrag weis wonach der Händler sein altes Fahrzeug für ihn verkaufen solle.

Sein Altfahrzeug gab er beim Händler für Betrag X in Zahlung!

Nicht selten sind dann diese Ehemaligen Besitzer solcher Fahrzeuge nicht mehr sehr gut auf diese Händler zu sprechen und nicht selten gibt es danach auch noch rechtliche Streitigkeiten.


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