Zum neuen Schuljahr kannst du in der Regel problemlos die Schule wechseln, wenn die Rahmenbedingungen stimmen:
Du hast eine neue Schule, die dich aufnimmt.
Es gibt keine behördlichen Vorschriften, die diesen Wechsel erschweren wie Schulbezirksgrenzen.
Die Abmeldung muss nicht persönlich erfolgen. Das kann auch schriftlich geschehen. Wichtig ist, dass du alles dir ausgeliehene Schuleigentum zurückgibst, auch die Bücher aus der Schülerbücherei (wenn ihr so eine habt).
Deine neue Schule wird nach deiner Anmeldung deine alte anschreiben und um Übersendung deiner Akte bitte. Du brauchst dein letztes Zeugnis für die Anmeldung. Wenn du noch nicht volljährig bist, muss Vater oder Mutter (evtl. mit Geburtsurkunde) anmelden. Das lässt sich telefonisch bei der Terminvereinbarung klären.