Beim Existenzrecht zählen keine Meinungen, sondern Fakten. Wikipedia schreibt:

Von einem Existenzrecht spricht kodifiziertes Völkerrecht analog zum grundlegenden Recht auf Leben seit dem 19. Jahrhundert meist in Bezug auf Nationen. Es beinhaltet dann ihre gemeinsame Sprache und Kultur. Sofern sie sich gemäß dem Selbstbestimmungsrecht der Völker in Nationalstaaten organisieren, bezieht sich der Begriff auf die staatliche Souveränität, die unter anderem ein abgegrenztes Staatsgebiet, eine gemeinsame Staatsangehörigkeit der Bürger und eine mit einem Gewaltmonopol ausgerüstete Staatsverwaltung voraussetzt und deren Selbstverteidigungsrecht beinhaltet.

Der UN-Teilungsplan von 1947 sieht unter anderem einen Staat Israel vor:

Die Resolution 181 sah einen israelischen und einen arabischen Staat in Palästina sowie einen exterritorialen, von mehren UN-Staaten verwalteten Bezirk um Jerusalem vor.

Wer Israels Existenzrecht nicht anerkennt, stellt sich gegen diese UN-Resolution und gegen das Völkerrecht.

Wer den Staat Israel ablehnt und seine Existenz anzweifelt, der spricht sich gegen eine Heimstätte für Juden aus. Ob dies nun antisemitisch ist, hängt vom Motiv ab.

Leugnet man die Existenz Israels, weil es sich um einen jüdischen Staat handelt? Dieses Motiv wäre eindeutig antisemitisch.