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Antwort
Haften muß erstmal niemand, es ist bisher niemandem Schaden entstanden und Überweisungen sind nachvollziehbar. Wurde der Betrag denn deinem Konto belastet? Falls ja und es liegt kein Fehler deinerseits vor, dann kannst Du den Nachforschungsauftrag beruhigt stellen, denn der geht zu Lasten der Bank. Liegt der Fehler bei Dir (falsche IBAN) dann kannst du den Betrag durch die Bank beim falschen Empfänger einfordern.